Hallo Twilo.
wie meinst du das mit der rechtlichen Darstellung?
Vermutlich spielt Tom auf die Fristberechnung nach dem BGB an.
Huch, man sollte eben Postings genau lesen ;)
Mit Fristberechnung hat es vermutlich wenig zu tun, Tom meinte wohl eher die Vereinfachungsregel für die banktechnische Verzinsung (1 Monat hat immer 30 Zinstage).
Freundschaft!
Siechfred
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Nichts ist schwerer einzureißen als die Mauer in den Köpfen.
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