Christian Seiler: Freier Musicplayer - Version 0.01

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Hallo Christoph,

»»[...]Immer, wenn jemand diesen Player einbindet, muss er dem normalen Webseiten-_Besucher_ sagen, wo er den Sourcecode des Players herkriegen kann, auch wenn es den normalen Besucher nicht interessiert.

Ja. Und?
Was ist ein paar mageren Worten am Fuß der Seite oder gar im Quellcode auszusetzen, die darauf hinweisen, wo man die Quellen zu dem Player bekommt?

Naja, aber es müsste halt in der _gleichen_ Seite geliefert werden, die das Objekt enthält und könnte z.B. nicht zentral irgendwo in einem Impressum oder so genutzt werden. Und ein Hinweis im Quellcode der HTML-Seite halte ich ebenso für absolut unzureichend, um 3b zu erfüllen.

Rein theoretisch reicht es auch, die auf Anfrage zu liefern.

Nein. Die GPL sagt etwas anderes: 'written offer'. Man muss erst einmal klar machen, dass eine Anfrage überhaupt erlaubt ist.

Für Java und Flash halte ich die GPL für eine sehr unglückliche Lizenz,

Warum? Bloß weil man irgendwo einen kleinen Hinweis hinpappen soll, wo die Quellen zu irgendeinem, höchstwahrscheinlich auch noch völlig unnötigem Gimmick liegen?

Stell Dir vor, Du hast eine private Webseite und verwendenst 3 GPL-"Objekte" (Flash, Java, sonstwas) auf jeder Seite. Dann müsstest Du streng genommen 3 verschiedene Hinweise auf jede Seite packen. Nicht sehr praktisch, wird ja auch von Suchmaschinen indiziert - wenn da jetzt plötzlich etwas von wegen Tierzuchtverein kommt, wenn man nach Applet XYZ sucht - naja.

schlimmer noch ist die Situation übrigens bei JavaScript, bei dem streng genommen die gesamte Webseite unter der GPL steht.

Ja und? Es hindert Dich keiner daran, es selber zu machen.

"Es selber zu machen?" Was bitte meinst Du?

Aber das Problem wurde schon vor längerer Zeit erkannt und für den eben beschriebene Fall gibt es die LGPL, die paßt dann.

Jain. Kann ja sein, dass man nur den HTML-Code, jedoch nicht jede weitere JavaScript-Logik, von den Bedingungen der GPL ausschließen will. Bsp: Jemand prorammiert JS-Bibliothek A und stellt diese unter LGPL. Jemand anderes Programmiert JS-Bibliothek B, die baut auf A auf und er stellt B unter eine proprietäre Lizenz. Der Autor von JS-Bibliothek A wollte das eigentlich verhindern. Allerdings wollte der Autor der JS-Bibliothek A wiederum auch nicht, dass der sonstige Inhalt jeder Seite (also auch Text, HTML-Code etc. - fällt alles unter 'derived work' streng genommen), auf der das Script verwendet wird, auch unter der GPL steht.

Nein, die GPL paßt da recht gut und wenn sie mal nicht passen sollte paßt die LGPL.

Nein, s.o.

Aber gut, ein Versuch war's natürlcih wert, Fragen kost' nix, wie es so schön heißt.

Hmm? Worauf genau beziehst Du Dich?

Und wenn Du es bei einem meiner Teile probiert hättest wäre ich nicht wenig stolz darauf gewesen, das da jemand kommerziellen Nutzen vermutet hätte ;-)

Kommerzieller Nutzen? Wo sprach ich von kommerziellem Nutzen?

Viele Grüße,
Christian