Hallo Marc,
habe soeben einen Artikel bei Heise gefunden. Der Verein Deutsche Sprache (VDS) schlägt darin vor, einen neuen Artikel 22 a in das Grundgesetz einzufügen: "Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch". Damit möchte er eine mögliche Umstellung von Deutsch auf Denglish zumindest entgegenwirken.
Solche Dinge regelt man eigentlich nur in den Ländern, in denen es aufgrund der Multinationalität ihrer Staatsbürger nicht selbsverständlich ist, welches die offizielle Staatssprache ist.
Man vergleiche den entsprechenden Passus aus der spanischen Verfassung, der den Machern derselben offensichtlich so wichtig war, dass sie ihn gleich als Artikel 3 aufnahmen.
Der Artikel verhindert in Spanien aber keineswegs, dass Wörter aus anderen Sprachen ins Kastillische entlehnt werden. Offensichtlich ist der "Verein Deutsche Sprache" also der Meinung, dass man einen solchen Artikel auch im deutschen Grundgesetz braucht, um uns vor der Dominanz unserer hiesigen sprachlichen Minderheiten mit deutschem Pass wie Türken, Friesen, Dänen und Sorben zu schützen! Zu etwas anderem würde ein entsprechender Artikel gar nicht taugen.
Gruß Gernot