Hi,
Solche Dinge regelt man eigentlich nur in den Ländern, in denen es aufgrund der Multinationalität ihrer Staatsbürger nicht selbsverständlich ist, welches die offizielle Staatssprache ist.
das koennte bei uns bald der Fall sein.
Der Artikel verhindert in Spanien aber keineswegs, dass Wörter aus anderen Sprachen ins Kastillische entlehnt werden. Offensichtlich ist der "Verein Deutsche Sprache" also der Meinung, dass man einen solchen Artikel auch im deutschen Grundgesetz braucht, um uns vor der Dominanz unserer hiesigen sprachlichen Minderheiten mit deutschem Pass wie Türken, Friesen, Dänen und Sorben zu schützen! Zu etwas anderem würde ein entsprechender Artikel gar nicht taugen.
Ich denke, dass wir schon klarstellen sollten, dass Minderheiten sich den Mehrheiten anpassen sollten. Das schreibe ich nicht um irgendjemanden zu aergern, sondern weil das ein demokratisches Grundprinzip ist. (Das mit der wahltechnisch bevorzugten "daenischen" Minderheit (oder die Sache mit den nichtwahlberechtigten Tuerken mit Deutschem Sekundaerpass, die trotzdem waehlen) geht mir persoenlich schon ein wenig auf die Nerven.)
Warum also nicht ins Grundgesetz damit, dass Deutsch die Sprache der Deutschen ist (wohlgemerkt nicht nur als Amtssprache)?
Gruss,
Ludger