Hallo Gernot,
Immerhin ein Artikel nach spanischem Vorbild würde ja das Recht der Minterheiten klar regeln, dass sie ihre Sprachen ebenso als Amtssprache benutzen dürften, allerdings eben auch die Pflicht hätten, Deutsch zu beherrschen, damit sie mit den anderen staatsangehörigen, die ihre Minderheitensprache nicht sprechen, kommunizieren können. Wenn ich es mir so bedenke, wäre das sogar ein Fortschritt.
diese Sprachregelung auf Verfassungs- oder Gesetzesebene hat einen rein formalen und einen gesellschaftlich-sozialen Aspekt. Formal bezieht sich beispielsweise darauf in welcher Sprache ein anderer Staat etwa ein Rechtshilfeersuchen stellen muss, das können in Deutschland auch die Amerikaner nicht einfach in Englisch sondern nur in Deutsch. In der Schweiz können sie das wahlweise in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch. Formal wäre auch noch, in welcher Sprache die Bürger mit ihrem Staat verkehren dürfen oder müssen. Die EU-Verfassung garantiert jedem EU-Bürger die Benutzung seiner Landessprache.
Gesellschaftlich-sozial stellt sich das aber anders dar. Es ist unredlich, wenn ein Staat die Sprache als Disziplinierungsmittel gegenüber bestimmten Volksgruppen benutzt. Spanien hätte weniger Probleme, wenn Baskisch und Katalanisch (u.a) als gleichwertige Sprachen akzeptiert würden, diese Bürger mit ihrem spanischen Staat also in der eigenen Sprache verkehren dürften. Das gilt natürlich für viele andere Länder auch. Niemand erwartet, dass die Malteser oder die Finnen irgend eine europäische Amtssprache lernen. Warum verlangt die EU von ihren Mitgliedsstaaten nicht die Einhaltung des gleichen Rechts?
Beste Grüsse
Richard