Hello,
[...] aber dem Kunden den Namen nur zu vermieten...
Man kann nur etwas vermieten, an dem man selber ein entsprechendes Recht hat. Anderenfalls wäre das (gewerbsmäßiger) Betrug.
Wenn der Provider also nicht selber Namensrechte, Titelrechte, Markenrechte, ... an dem Domainnamen hat, darf er ihn nach gültiger Rechtsprechnung ohne wichtigen Grund auch nicht zurückhalten. Er macht sich sogar schadenersatzpflichtig dadurch.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
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Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau
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