Hello,
Niemand ist per Gesetz gezwungen wirtschaftlich zu arbeiten. Es wird sich um ein Angebot in einem sehr engen Segment halten, welches von den Kunden anderer Angebote quersubventioniert wird (so wie Polo-Käufer den Luxus-Schlitten von VW mitfinanzieren und auf diese Weise dafür sorgen, dass Millionäre noch etwas mehr bekommen...)
Das ist natürlich möglich. ;-)
Ob das aber auf die Dauer zulässig ist (UWG), unter dem Einstandspreis zu verkaufen, kann ich auch nicht glauben. Als reine Werbemaßnahme ist es jedenfalls schon strittig. Allerdings könnte man die 6 Euro auch als "Werbegeschenk von geringem Wert" ansehen, wenn man damit für das Erstellen der gesamten Präsentation (für 6.000 Euro) wirbt.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau