schwarzfahrer: Rechnung für gekündigte Domain - wer muss was beweisen?

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Hello,

Hoi!

Insgesamt hatte ich 4 Domains registriert, von denen jedoch 2, innerhalb der Frist, per KK-Antrag an einen anderen Provider gingen. In der Rechnung wurde das jedoch nicht berücksichtigt. Am Ende hab ich die beiden Domains einfach mitbezahlt. Es war nicht die Welt und ich wollte endlich meine Ruhe haben.

Ein "KK-Antrag" alleine ist keine Kündigung des Hostings-Vertrages. Das sind zwei verschieden Schuhe. Allerdings werden seriöse Provider dann (kostenpflichtig) rückfragen, was nun werden soll.

Ich hab einen Standart-KK auf dem steht, sinngemäß, Domain übernehmen und alle damit zusammenhängenden Verträge zum nächst möglichen Zeitpunkt kündigen.
Der KK wurde durchgeführt, die Kündigung nicht. Die haben also nur die Hälfte gemacht. Das hat aber leider nichts mit meinem Problem zu tun. Danke trotzdem

Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

Tom

Grüße,

SF