Sven Rautenberg: Rechnung für gekündigte Domain - wer muss was beweisen?

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Moin!

Was ist denn besser? Normale Briefe gehen genauso verloren, Einschreiben mit Rückschein beweisen auch nicht den Inhalt des Briefes.

Zum Beispiel der mit Zeugen eingeworfene Brief.
Da wird der Zugang schlicht angenommen/fingiert nach einigen Tagen.

Der Zugang mag angenommen werden - was ist mit dem Inhalt?

Und Sendebrichte sind eben anerkannterweise _kein_ Beleg.

Fax-Sendeberichte sind sehr wohl ein Indiz für erfolgreichen Faxversand, denn es entspricht der allgemeinen Lebenserwartung, dass Faxe, denen der Bericht erfolgreichen Versand bestätigt, in den allermeisten Fällen auch ankommen. Und die Praxis beweist, dass diese Annahme stimmt. Warum sollte denn ausgerechnet bei Faxen, die irgendetwas abbestellen oder kündigen, die Technik so selektiv versagen, dass trotz positivem Sendeberichts nichts ankommt?

Ich glaube, ich schicke dir auch mal eine Rechnung zu und behaupte, du hättest bei mir nie gekündigt. Nach deiner eigenen Argumentation müßtest du dann ja bezahlen.

Rechnungen sind nicht kündbar, nur Dauerschuldverhältnisse.

Ich meine natürlich die Rechnung für dein Dauerschuldverhältnis.

Wie ich im Zweifel kündigen würde, kannst du oben entnehmen.

Gehe ich also recht in der Annahme, dass du ein Dauerschuldverhältnis kündigen würdest, obwohl du es nie eingegangen bist? ;)

  • Sven Rautenberg