Sven Rautenberg: Rechnung für gekündigte Domain - wer muss was beweisen?

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Moin!

Ich hab einen Standart-KK auf dem steht, sinngemäß, Domain übernehmen und alle damit zusammenhängenden Verträge zum nächst möglichen Zeitpunkt kündigen.

Bleibt die Frage, wann dieser "nächstmögliche" Termin ist. Wenn du jährliche Abrechnung der Domain hast, hast du evtl. ja auch ein Jahr Vertragsdauer, die sich jeweils um ein weiteres Jahr verlängert. Wenn du erst nach der letzten Rechnung gekündigt hast, ist das damit begonnene Jahr eben genau JETZT zu Ende gegangen, und die Rechnung würde korrekt sein.

Der KK wurde durchgeführt, die Kündigung nicht. Die haben also nur die Hälfte gemacht. Das hat aber leider nichts mit meinem Problem zu tun. Danke trotzdem

Wenn sie jetzt behaupten, du hättest keine Kündigung geschickt, ist das natürlich falsch, wenn dein Standard-KK wie oben beschrieben die Kündigung enthalten hat. Der Empfang des Faxes wird ja durch den ausgeführten KK bewiesen. Das würde ich denen aber natürlich nicht unbedingt auf die Nase binden.

Jetzt ist eigentlich nur noch die Vertragsgestaltung (Laufzeit) interessant.

  • Sven Rautenberg