Tachchen!
Was ist denn besser? Normale Briefe gehen genauso verloren, Einschreiben mit Rückschein beweisen auch nicht den Inhalt des Briefes.
Zum Beispiel der mit Zeugen eingeworfene Brief.
Da wird der Zugang schlicht angenommen/fingiert nach einigen Tagen.
Entscheidend ist dabei, welche Beweismittel man selbst vorlegen kann (Sendeberichte, Kündigungsbestätigungen, Zeugenaussagen)
Sehr richtig.
Und Sendebrichte sind eben anerkannterweise _kein_ Beleg.
Kündigungsbestätigungen sind Gold wert und Zeugenaussagen kann es für
den Empfang eines Faxes nicht geben.
Ich glaube, ich schicke dir auch mal eine Rechnung zu und behaupte, du hättest bei mir nie gekündigt. Nach deiner eigenen Argumentation müßtest du dann ja bezahlen.
Rechnungen sind nicht kündbar, nur Dauerschuldverhältnisse.
Wie ich im Zweifel kündigen würde, kannst du oben entnehmen.
Ob ich einen Vertrag auf Dauer mit dir abschließen würde,
ist aber fraglich ... jetzt wo ich deine bösen Absichten kenne. ;-)
Gruß
Die schwarze Piste
ie:{ fl:( br:^ va:) ls:# fo:) rl:( n4:& ss:{ de:] js:| ch:? mo:) zu:$
Smartbytes Webdesign in Oberhausen