schwarze Piste: Rechnung für gekündigte Domain - wer muss was beweisen?

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Tachchen!

Fax-Sendeberichte sind sehr wohl ein Indiz für erfolgreichen Faxversand, denn es entspricht der allgemeinen Lebenserwartung, dass Faxe, denen der Bericht erfolgreichen Versand bestätigt, in den allermeisten Fällen auch ankommen.

Ja, ein Sendebericht ist ein Indiz.
Nein, der Sendebericht allein ist kein ausreichendes Indiz.

So jedenfalls noch immer BGH NJW 1995, 665, 666+667 (online nicht auffindbar?).
Ebenfalls LG Darmstadt 2001: "Bei Fax-Schreiben rechtfertigt auch die bewiesene
Absendung nicht einmal einen Anscheinsbeweis für ihren Zugang"

Es müssten also noch weitere Indizien dazu kommen, wie z.B. ein späteres
Bezugnehmen auf das Fax, eine Sekretärin als Zeugin etc.

Und die Praxis beweist, dass diese Annahme stimmt.

Das hat AFAIK bis jetzt ausschließlich und nur 1mal das OLG München so gesehen.

Gruß

Die schwarze Piste

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