Hi,
Und Sendebrichte sind eben anerkannterweise _kein_ Beleg.
Fax-Sendeberichte sind sehr wohl ein Indiz für erfolgreichen Faxversand, denn es entspricht der allgemeinen Lebenserwartung, dass Faxe, denen der Bericht erfolgreichen Versand bestätigt, in den allermeisten Fällen auch ankommen. Und die Praxis beweist, dass diese Annahme stimmt. Warum sollte denn ausgerechnet bei Faxen, die irgendetwas abbestellen oder kündigen, die Technik so selektiv versagen, dass trotz positivem Sendeberichts nichts ankommt?
ich hatte jetzt zwei kleinere zivilrechtliche Sachen und durfte den Schriftsaetzen meines Anwalts, des gegnerischen Anwalts und den Schreiben des Richters folgen. Zudem wurde auch muendlich verhandelt. Und ich bin eigentlich ziemlich begeistert vom hohen Niveau der Rechtspflege.
Der Richter denkt sich sehr tief in den komplexen Sachverhalt hinein, stellt die richtigen Fragen (da hilft der Beklagtenanwalt oder der Anwalt des Klaegers schon mal nach) und konstruiert, ja erarbeitet eine Version, die sich damit befasst "Wie koennte es gewesen sein". ("Wie es gewesen ist" spielt bei der Wahrheitsfindung amuesanterweise (und richtigerweise) keine Rolle.)
In diesem speziellen Fall wuerde der Richter erst einmal allen glauben, er wuerde feststellen Beklagter hat gekuendigt, Klaeger hat keine Kuendigung erhalten. Dann wuerde er den Beklagten fragen, ob er einen Beleg hat fuer die Kuendigung. Nun kommts drauf an, liegt ein glaubwuerdiger Beleg vor (ein Nachweis, dass es eine Faxverbindung (oder auch telefonische Verbindung) zum vom Beklagten angegebenen Zeitpunkt gegeben hat zum Beispiel und die Kuendigung selbst in Schriftform (diese kann auch genuesslich vom Beklagten selbst vor Verhandlungsbeginn erstellt werden)), dann wird der Klaeger gefragt, ob er nachweisen kann die Kuendigung nicht erhalten zu haben, was ja nicht geht.
Und das Urteil heisst dann "Klage abgewiesen, Klaeger zahlt alle Kosten", in der Begruendung haelt der Richter fest, dass die beim Klaeger eingegangene Kuendigung moeglicherweise nicht korrekt von diesem bearbeitet worden ist.
Gruss,
Ludger