Hi,
Und besonders interesiert mich eben die Definition von "personenbezogen". Ist damit auch eine juristische Person gemeint? Daten von GmbHs sind doch aber prinzipielle zum größten Teil öffentlich.
§3 Abs 1 BDSG:
Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).
Ist doch ziemlich eindeutig.
cu,
Andreas
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Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
Schreinerei Waechter
Fachfragen per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
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