Moin!
Dieses xxx Board ist eine Art Physikalisches-Hilfsmittel/Schutzmittel für Polizei&Feuerwehr, also nicht vergleichbar mit dem Webboard.
dann sollte es eigentlich wenig probleme geben, da es sich ja um vollkommen unterschiedliche bereiche handelt - eine verwechslungsgefahr ist also kaum gegeben.
Das würde ich nicht so einfach sehen.
Marken gelten für die Bereiche, für die sie eingetragen wurden. Will man sämtliche Bereiche belegen, trägt man alle möglichen Bereich ein (und zahlt entsprechende Gebühren), will man nur einen eher normalen Markenschutz in seiner Produktumgebung, wählt man nur einen oder wenige Bereiche für den Schutz aus.
"Software" allerdings dürfte bei solch einer Auswahl unteilbar sein, d.h. entweder hat jemand für jegliche Art von Software einen Markennamen inne, oder nicht.
Andererseits: Der räumliche Geltungsbereich ist natürlich auch zu beachten. Eine Markenanmeldung in den USA hat hier in Deutschland keinerlei Auswirkungen. Allenfalls wenn ein Markeninhaber die Marke wirklich weltweit eintragen läßt, und einzelne Behörden mit der Veröffentlichung etwas langsamer sind (sprich: Wenn in den USA die Marke schon eingetragen ist, das EU-Amt darüber aber noch brütet), wäre mit Markenschutz hierzulande zu rechnen.
- Sven Rautenberg