Hallo.
Da der zweite Ausbildungsgang seinen Abschluss von der IHK erhält, entfällt hier wie bei allen dualen Ausbildungsgängen natürlich die Staatsprüfung und somit die ein wenig hochtrabende Bezeichnung "staatlich geprüft".
Aber das gilt nur für diese zweite Ausbildung!?
Ja, "entfällt" sollte nicht heißen, dass etwas wegfällt, sondern dass bei dieser zweiten Ausbildung die Bezeichnung "staatlich geprüft(e/r)" korrekterweise nicht zur Berufsbezeichnung gehört, da eine der Kammern, hier die IHK, die Prüfung abnimmt.
Ich bin ja durch die erste Ausbildung am b.i.b. Hannover "staatlich geprüft", das kann die IHK ja nicht rückgängig machen...!?
Dieses Attribut ist aber Bestandteil der ersten Berufsbezeichnung und vererbt sich nicht auf die zweite. Eine ähnliche Kombination wäre "Dipl.-Ing. (FH) Innenarchitektur, Schreinermeister", kurz: "Innenarchitekt und Schreiner". Hier stehen ein Fochhochschul-Diplom und ein Meisterbrief der ortsansässigen Handwerkskammer gleichberechtigt nebeneinander, ohne einander zu beeinflussen.
MfG, at