Hi Cyx23,
Vielleicht fehlt mir aber auch einfach dort ein anderer Begriff, wo "totalitäre Diktatur" nicht ausreicht
Lass doch das Etikett einfach weg, wir leben weder in einer totalitären Diktatur noch im Faschismus.
Natürlich ist das problematisch, aber ein Bußgeldkatalog ist nur dann eine Aufhebung der Gewaltenteilung, wenn man gegen das verhängte Bußgeld nicht mehr gerichtlich vorgehen kann.
Die Argumentation halte ich für gefählich groben Unfug. Sowas ist eben keine Gewaltenteilung mehr.
Gewaltenteilung ist immer neu zu definieren, da gibt es keine mathematisch definierbaren Grenzen. Durch den Bußgeldkatalog für Verkehrsvergehen wird die Gewaltenteilung ebensowenig aufgehoben wie durch höchstrichterliche Urteile, die Gesetzen erst eine bestimmte Richtung geben. Das juristische System hat in Deutschland durchaus Eigenständigkeit, Unabhängigkeit und erfüllt Kontrollfunktionen. Wenn überhaupt eine der Instanzen zu schwach ist, dann aus meiner Sicht am ehesten die Parlamente.
Peinlich auch wenn Bußgelder in den Haushalt der Gemeinde fliessen, statt an eine neutralere Stelle.
Da gebe ich Dir Recht. Die Möglichkeiten in diesem Bereich werden von den Gemeinden zu Verfahren ausgenutzt, die an zusätzliche Steuern grenzen.
Viele Grüße
Mathias Bigge