moin at :)
Aber auch im ursprünglichen Zusammenhang, nämlich in Bezug auf die Gründung eines Unternehmens, ist folgendes festzuhalten: Auch Sozitäten, also Zusammenschlüsse von Freiberuflern, sind ohne jede anderweitige Regelung Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Und Freiberufler sind -- in dieser Funktion -- eben keine Gewerbetreibenden, womit sich die Anmeldung eines Gewerbes erübrigt.
Steht das im Widerspruch zu meiner Aussage?
liebe Grüße aus Berlin
lina-
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