Hej Bio,
Darum hatte ich persönlich die Idee, dass man erst studiert und dann die Kosten dafür entweder zurückzahlt - oder, wenn man im Inland durch seine Steuern sein Studium refinanzieren hilft - die Kosten als Werbungskosten bei der Einkommensteuer abschreiben darf.
Inwiefern stehen diese sehr realistischen und vertretbaren Ansätze mit dem grundsätzlichen Vorhaben Studiengebühren einzuführen im Widerspruch?
Sobald das böse S*-Wort verwendet wird schreien alle. Bisher sagen die Länder doch nur dass Studiengebühren eingeführt werden sollen. Dass eine nicht-soziale Veträglichkeit in dem Zusammenhang verfassungswiedrig wäre, wird schon dazu führen, dass die von dir beschriebenen Modelle so oder in ähnlicher Form Umsetzung finden werden.
Das wäre volkswirtschaftlich sinnvoll und sozial gerecht.
Ja!
Beste Grüße
Biesterfeld
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