Hello,
noch ist er nicht im Verzug, aber so wie er von sich hören lässt, will er nix mehr dafür zahlen
Das ist nicht so leicht gesagt. Bei Dauerschuldverhältnissen kommt man schon in Verzug, wenn man eine Rate nicht zahlt. Anständig ist es aber nicht, sich darauf zu berufen.
Das musst Du dann aber auf jeden Fall beweisen können!
was muss ich ihn dann auf jeden Fall beweisen?
Dass Du eine "Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung" an ihn gerichtet hast. Google doch mal danach. Im Web findet man übringes auch das BGB http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/szprecht/bgb/, was wohl im Wesentlich für Euch zutreffen würde.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
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Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau
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