Ole: Bilder von Autos

Hi

Ich benötige für eine Kundenhomepage Bilder von Autos, vornehmlich Mercedes.
Eine Anfrage bei Mercedes Benz ergab die (logische) Anwort "Für Geld kriegen Sie bei uns alles." (nicht wörtlich, sondern nur inhaltlich!). Ist ja auch nachvollziehbar, dass ich die Verwertungsrechte an den Bildern erwerben muß.

Nun ist das Budget dasmir zur Verfügung steht nicht das größte und der Einkauf der Bildrechte würde dieses um ein vielfaches übersteigen.

Da hab ich mir gedacht, kann man ja auch selber Bilder von den Fahrzeugen machen, sind zwar bei weitem nicht so toll wie die offiziellen, aber dafür erschwinglich.

Wie sieht das ganze rechtlich aus? Mein gesunder (zumindest behaupte ich das mal hier ;)) Menschenverstand sagt mir, kein Problem, du hast die Bilder gmacht, du kannst damit machen was du willst. Nur ist es ja so, dass die rechtliche Fragen hier nicht grade viel mit gesundenm Menschenverstand zu tun haben.
Darf ich selbstgeknipste Autos auf den Seiten verwenden?

thx
Ole
(8-)>

Btw.: Mir ist aufgefallen, dass freie Photoarchive verhältnismäßig wenig Markenprodukte (ob Autos oder auch anderes) vorzuweisen haben. Daher auch die Skepsis.

--
Des Mannes Auto ist seine Burg.
Normalerweise ist ja des Mannes Haus seine Burg, aber nur wenn er den Drachen erschlagen kann, der darin wohnt.
  1. Moin,

    Nun ist das Budget dasmir zur Verfügung steht nicht das größte und der Einkauf der Bildrechte würde dieses um ein vielfaches übersteigen.

    Normalerweise sollte der Kunde das Material liefern, wenn nicht vertraglich anderes vereinbart wurde. Dann ist es auch sein Budget, das strapaziert wird.

    Nur ist es ja so, dass die rechtliche Fragen hier nicht grade viel mit gesundenm Menschenverstand zu tun haben.

    Wie wahr. :-)

    Darf ich selbstgeknipste Autos auf den Seiten verwenden?

    Da scheinbar mit der fremden Marke Kunden angelockt werden sollen: nein.

    Wenn das inzwischen nicht geändert wurde, darfst du ohne fachliche Ausbildung sowieso keine geschossenen Fotos verkaufen. Aber es kann sein, dass diese Regelung im Zuge der ganzen anderen Veränderungen in den handwerklichen Berufen nun auch hinfällig ist, das weiß ich nicht.

    Pascal

    1. hi

      Normalerweise sollte der Kunde das Material liefern, wenn nicht vertraglich anderes vereinbart wurde. Dann ist es auch sein Budget, das strapaziert wird.

      der vertrag sieht vor das wir das material liefern, sonst würd ichs ja den kunden machen lassen.

      Da scheinbar mit der fremden Marke Kunden angelockt werden sollen:

      wenn man die illustration einer seite als solches befinieren möchte.

      Wenn das inzwischen nicht geändert wurde, darfst du ohne fachliche Ausbildung sowieso keine geschossenen Fotos verkaufen. Aber es kann sein, dass diese Regelung im Zuge der ganzen anderen Veränderungen in den handwerklichen Berufen nun auch hinfällig ist, das weiß ich nicht.

      Naja, ich arbeite ja nicht als privatmann, sondern als angestellter einer medienagentur.
      und seit wann darf man denn eigene "erzeugnisse" nicht mehr verscherbeln?

      thx
      ole
      (8-)>

      --
      Des Mannes Auto ist seine Burg.
      Normalerweise ist ja des Mannes Haus seine Burg, aber nur wenn er den Drachen erschlagen kann, der darin wohnt.
      1. Hi Ole,

        der vertrag sieht vor das wir das material liefern, sonst würd ichs ja den kunden machen lassen.

        Das ist natürlich ungeschickt. Sind denn wenigstens maximale Kosten im Vertrag definiert? Oder geht es momentan nur darum, dass du einen Entwurf vor Augen hast, den du gerne verwirklichen würdest, dem Kunden aber durchaus auch einen anderen liefern kannst?

        Da scheinbar mit der fremden Marke Kunden angelockt werden sollen:

        wenn man die illustration einer seite als solches befinieren möchte.

        Ihr macht wahrscheinlich keine Seite für einen Privatmann. (Und selbst dann dürfte es strittig sein.). Frage doch mal in der Newsgroup de.soc.recht.marken+urheber, die Leute dort dürften dir Genaueres sagen können.

        Naja, ich arbeite ja nicht als privatmann, sondern als angestellter einer medienagentur.
        und seit wann darf man denn eigene "erzeugnisse" nicht mehr verscherbeln?

        Handwerkliche Berufe unterstehen dem Meisterzwang. Du darfst zum Beispiel auch nicht hingehen und einen Laden aufmachen, um dort Maurerdienste anzubieten, wenn du keinen Meisterbrief hast. Im letzten Jahr wurde das für einige der handwerklichen Berufe aufgehoben, ich weiß aber nicht, ob der Fotograf auch dazugehört.

        Pascal

        1. hi

          Das ist natürlich ungeschickt. Sind denn wenigstens maximale Kosten im Vertrag definiert? Oder geht es momentan nur darum, dass du einen Entwurf vor Augen hast, den du gerne verwirklichen würdest, dem Kunden aber durchaus auch einen anderen liefern kannst?

          Naja, der eine sieht es als "ungeschickt", der andere als "kundenfreundlich". :)
          Es ist jetzt kein muß für die Seite, würde aber der optimalen Vorstellung des Kunden entsprechen.
          Außerdem interessiert es mich generell, da ich bestimmt nicht das letzte mal vor so einem Problem stehen werden.

          Ihr macht wahrscheinlich keine Seite für einen Privatmann. (Und selbst dann dürfte es strittig sein.).

          Genau

          Frage doch mal in der Newsgroup de.soc.recht.marken+urheber, die Leute dort dürften dir Genaueres sagen können.

          da werd ich gleich mal vorbeischauen :)

          Handwerkliche Berufe unterstehen dem Meisterzwang. Du darfst zum Beispiel auch nicht hingehen und einen Laden aufmachen, um dort Maurerdienste anzubieten, wenn du keinen Meisterbrief hast. Im letzten Jahr wurde das für einige der handwerklichen Berufe aufgehoben, ich weiß aber nicht, ob der Fotograf auch dazugehört.

          Das würde ja bedeuten das jede Medienagentur, die keinen (meister) Fotografen ihr eigen nennt, keine Fotos für Ihre Kunden machen dürfte!? Mir persönlich wäre keine bekannt die das dann dürfte.

          thx
          Ole
          (8-)>

          --
          Des Mannes Auto ist seine Burg.
          Normalerweise ist ja des Mannes Haus seine Burg, aber nur wenn er den Drachen erschlagen kann, der darin wohnt.
        2. Hi,

          Naja, ich arbeite ja nicht als privatmann, sondern als angestellter einer medienagentur.
          und seit wann darf man denn eigene "erzeugnisse" nicht mehr verscherbeln?

          Handwerkliche Berufe unterstehen dem Meisterzwang. Du darfst zum Beispiel auch nicht hingehen und einen Laden aufmachen, um dort Maurerdienste anzubieten, wenn du keinen Meisterbrief hast. Im letzten Jahr wurde das für einige der handwerklichen Berufe aufgehoben, ich weiß aber nicht, ob der Fotograf auch dazugehört.

          Warum bittschön muß ich Photographenmeister sein, wenn ich meine Photographien verscherbeln will? Muß ich etwa auch noch Steinmetzmeister sein, wenn ich meine eigenhändig rausgehau'nen marmornen nackten Weiber verscherbeln will? (Nein, der Grund warum das Endglied meines linken Daumens deutlich flacher ist als das des Rechten ist ein anderer ;-)
          Oder Malermeister wenn ich meine "Niederrhein in Öl"-Schinken auf den Markt schmeiße? Druckermeister bei Radierungen, Fliesenlegermeister bei Mosaiken, Maurer- _und_ Malermeister bei Fresken, Gießermeister bei meinen Bronzestatuetten (Motive ähnlich der aus Marmor) und so weiter und so fort?

          Achso:
          Mein lieber Pascal, da es nun klar sein dürfte, das Selbermachen hier nicht verboten ist gibt es doch noch ein kleines Problem: Du brauchst die Genehmigung des Eigentümers der Autos. Anmieten alleine dürfte da nicht reichen.
          Statt aber gleich nach Stuttgart zu telephonieren (was eine schlechte Idee war, aber nun ist zu spät) kannst Du ja die Autohäuser und -vermieter in der Umgegend fragen ob sie Dir nicht gegen einen kleinen Obulus das Photographieren gestatten. Oder Du setzt eine Anzeige in das örtliche Blättchen und gibst jedem, dem Du seinen blankpolierten Benz ablichtest einen Zehner. Wenn Du die Auswahl rausstellst ("Nur die schönsten kommen auf's Bild!") würdest Du da recht billig an die benötigten Aufnahmen kommen.
          BTW: bitte dringend alles schriftlich festhalten!

          so short

          Christoph Zurnieden

          1. hi

            Statt aber gleich nach Stuttgart zu telephonieren (was eine schlechte Idee war, aber nun ist zu spät)

            Naja, es war eine generelle Anfrage an MB was denn eine Lizensierung von MB-Bildmaterial für Online-Zwecke kosten würde, ohne erwähnten Projektbezug.

            kannst Du ja die Autohäuser und -vermieter in der Umgegend fragen ob sie Dir nicht gegen einen kleinen Obulus das Photographieren gestatten.

            Dran habe ich auch schon gedacht, wäre auch keine Problem, viele sind unsere Kunden :).

            Oder Du setzt eine Anzeige in das örtliche Blättchen und gibst jedem, dem Du seinen blankpolierten Benz ablichtest einen Zehner. Wenn Du die Auswahl rausstellst ("Nur die schönsten kommen auf's Bild!") würdest Du da recht billig an die benötigten Aufnahmen kommen.

            Auch keine schlechte Idee

            BTW: bitte dringend alles schriftlich festhalten!

            das sowieso :)

            Wenn ich dich richtig verstehe, ist deine Meinung nach das Abbilden eines Markenproduktes mit Einwilligung des Eigentümers kein Problem.

            thx
            Ole
            (8-)>

            btw.: in der newgroup bin ich immer noch am lesen *seuftz*

            --
            Des Mannes Auto ist seine Burg.
            Normalerweise ist ja des Mannes Haus seine Burg, aber nur wenn er den Drachen erschlagen kann, der darin wohnt.
            1. Hi,

              Wenn ich dich richtig verstehe, ist deine Meinung nach das Abbilden eines Markenproduktes mit Einwilligung des Eigentümers kein Problem.

              Mit schriflicher Einwilligung des Eigentümers der Marke auf jeden Fall ;-)

              Ansonsten hast Du selbstverständlich immer ein gewisses Restrisiko. MB kann klagen und wie heißt es doch gleich so passend:"Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand!". Es wäre also nicht verkehrt, zumindest einmal die Gebühren für eine Erstberatung bei einem Fachanwalt für Markenrecht auszugeben[1]. Sowas kommt ja durchaus öfter vor bei einer Agentur, deshalb rechnet sich das auf jeden Fall.

              so short

              Christoph Zurnieden

              [1] Theoretisch maximal 190 EUR, bin da aber nicht mehr aktuell, besser vorher fragen.

              1. hi

                Mit schriflicher Einwilligung des Eigentümers der Marke auf jeden Fall ;-)

                aha...also nicht vom besitzer des fahrzeuges sondern MB dem besitzer der geschmacksmarke (oder wie das heißt).

                ich denke ich werde auf den anwalt zurückgreifen :)

                btw.: in http://groups.google.com/groups?hl=de&lr=&group=de.soc.recht.marken%2Burheber wurde am 16.1. genau zu diesem thema ein thread erstellt...er ist lang, verdammt lang *seuftz*

                thx
                ole
                (8-)>

                --
                Des Mannes Auto ist seine Burg.
                Normalerweise ist ja des Mannes Haus seine Burg, aber nur wenn er den Drachen erschlagen kann, der darin wohnt.
        3. Hallo Pascal,

          Handwerkliche Berufe unterstehen dem Meisterzwang. Du darfst zum Beispiel auch nicht hingehen und einen Laden aufmachen, um dort Maurerdienste anzubieten, wenn du keinen Meisterbrief hast. Im letzten Jahr wurde das für einige der handwerklichen Berufe aufgehoben, ich weiß aber nicht, ob der Fotograf auch dazugehört.

          Mein Wissensstand:
          Ein Fotograf, der einen Laden aufmachen will und Portraits und Hochzeitsfotos  usw. anbietet, gilt noch als "Handwerker" und unterliegt dem Meisterzwang.

          Werbe- und Industriefotografen hingegen dürfen (seit vielen Jahren!) selbständig als Freiberufler/Künstler usw. arbeiten und ihre Dienste auch ohne Meisterbrief vermarkten. Dafür wurde, soweit ich weiß, jahrelang  gekämpft.

          Gruß aus Köln-Ehrenfeld,

          Elya

  2. Hi,

    Darf ich selbstgeknipste Autos auf den Seiten verwenden?

    die Frage sollte annaehernd gleichbedeutend sein mit der Frage "Darf ich einen selbstgeknipsten Snickers auf den Seiten verwenden?".

    Oder etwa nicht?
    http://www.sueddeutsche.de/,tt3m3/wirtschaft/artikel/893/46847/
    ;-)

    Gruss,
    Ludger

    1. hi

      Oder etwa nicht?

      Schon...

      http://www.sueddeutsche.de/,tt3m3/wirtschaft/artikel/893/46847/

      ...aber hier finde ich kein Snickers :(.

      thx
      Ole
      (8-)>

      --
      Des Mannes Auto ist seine Burg.
      Normalerweise ist ja des Mannes Haus seine Burg, aber nur wenn er den Drachen erschlagen kann, der darin wohnt.
  3. Hi Ole,

    Ich benötige für eine Kundenhomepage Bilder von Autos, vornehmlich Mercedes.

    hab da ein paar digitale Fotos von meinem C 180, aber bevor ich Dir ne CD damit schicke, lass mich bitte wissen, auf was ich das beschränken sollte ;-)

    Viele Grüße, Rolf

    Bitte nur bei absolut freier Strecke nachmachen!!!

    1. Hi Rolf,

      Staub und Kratzer entfernen!

      Viele Grüße
      Mathias Bigge

      1. Hi Mattes,

        Staub und Kratzer entfernen!

        Gute Idee! Das nächste Mal putze ich die Wohnung mit Photoshop.

        Grüße,
         Roland

    2. hi Rolf

      danke für das Angebot.

      Sobald die Rechtslage wasserdicht geklärt ist komme ich gerne drauf zurück :)

      thx
      ole
      (8-)>

      --
      Des Mannes Auto ist seine Burg.
      Normalerweise ist ja des Mannes Haus seine Burg, aber nur wenn er den Drachen erschlagen kann, der darin wohnt.