Hi,
Wenn ich dich richtig verstehe, ist deine Meinung nach das Abbilden eines Markenproduktes mit Einwilligung des Eigentümers kein Problem.
Mit schriflicher Einwilligung des Eigentümers der Marke auf jeden Fall ;-)
Ansonsten hast Du selbstverständlich immer ein gewisses Restrisiko. MB kann klagen und wie heißt es doch gleich so passend:"Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand!". Es wäre also nicht verkehrt, zumindest einmal die Gebühren für eine Erstberatung bei einem Fachanwalt für Markenrecht auszugeben[1]. Sowas kommt ja durchaus öfter vor bei einer Agentur, deshalb rechnet sich das auf jeden Fall.
so short
Christoph Zurnieden
[1] Theoretisch maximal 190 EUR, bin da aber nicht mehr aktuell, besser vorher fragen.