Christoph Zurnieden: Bilder von Autos

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Hi,

Wenn ich dich richtig verstehe, ist deine Meinung nach das Abbilden eines Markenproduktes mit Einwilligung des Eigentümers kein Problem.

Mit schriflicher Einwilligung des Eigentümers der Marke auf jeden Fall ;-)

Ansonsten hast Du selbstverständlich immer ein gewisses Restrisiko. MB kann klagen und wie heißt es doch gleich so passend:"Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand!". Es wäre also nicht verkehrt, zumindest einmal die Gebühren für eine Erstberatung bei einem Fachanwalt für Markenrecht auszugeben[1]. Sowas kommt ja durchaus öfter vor bei einer Agentur, deshalb rechnet sich das auf jeden Fall.

so short

Christoph Zurnieden

[1] Theoretisch maximal 190 EUR, bin da aber nicht mehr aktuell, besser vorher fragen.