Moin!
Wie erklärt denn der hypothetische Arbeiter dem FDPler, warum nur aufgrund seiner Nationalität der Deutsche mehr Geld bekommen soll als der Pole, und wie die deutsche Autofabrik dann gegen die polnische konkurrieren soll?
Wie erklärt denn der "deutsche" Automobilhersteller, der deutsche Vermieter, der deutsche Tankstellenbesitzer, der deutsche Finanzbeamte, der deutsche Mobiltelefonanbieter, der deutsche Klingeltonheini, der deutsche Musikindustrielle die, gegenüber dem exterritorialen Käufer exorbitanten Preise, Steuern, Abgaben, die der deutsche Michel zahlen soll?
Lohn wie in Polen und Miete wie in Deutschland: das geht nicht. Dummerweise sind diejenigen, die die höhere Mieten fordern und diejenigen, die unter Anführung genau Deiner nötigenden Begründung die niedrigeren Löhne zahlen wollen, genau dieselben. Wenn ich den Schwachsinn noch weiter hören muss, den mir genau die Idioten vom Bund deutscher Industrieller erzählen, dann werde ich tatsächlich hingehen und eine revolutionäre Enteignung der Dummen fordern:
Wenn ich König von Deutschland wär:
GESETZ ZUR VERBESSERUNG DER WIRTSCHAFTLICHEN STIMMUNG IM KÖNIGREICH DEUTSCHLAND
§1 Veminderung des Herumheulens der Reichen
(1) Wer Äußerungen von sich gibt, die geeignet sind die wirtschaftliche Stimmung in Deutschland zu beschädigen und entweder über
a) mehr als das dreifache des durchschnittlichen Jahreseinkommens
oder
b) mehr als das dreifache des durchschnittlichen Vermögens
verfügt, der wird mit mit einer Steuer in Höhe seines gesamten Vermögens belegt. Im Wiederholungsfall erfolgt die Ausweisung nach China oder Äthopien.
(2) Der Wiederholungfall wird auch dann angenommen, wenn bei der Wiederholung die Voraussetzungen nach Absatz 1, a oder b nicht mehr gegeben sind.
(3) Erfolgen die Äußerungen nach Absatz 1 zu dem Zwecke der Erhöhung des Profites durch Drückung von Löhnen, so erfolgt die Ausweisungsentscheidung sofort.
(4) Die Entscheidung ist von den unteren Revolutionsräten auf Kreisebene (Bei Großstädten vom städtischen Bürgerrat) vorzunehmen.
(5) Für Rechtsmittel des Deliquenten gilt das verkürzte Verfahren. Der König entscheidet nach mündlicher Hörung in einem Verfahren, bei dem der Betroffene selbst seine Verteidigungsargumente binnen einer halben Stunde mündlich darzulegen hat.
(6) Die Ausweisung ist unverzüglich vorzunehmen, wird diese beschlossen, so ist der Deliquent unverzüglich festzusetzen. Besuche sind nicht erlaubt.
(7) Versucht der Deliquent Vermögen zu hinterziehen, so ist er sofort zum Zwecke der Ausweisung zu inhaftieren.
(8) Die Besteuerung betrifft sämtliche inländischen und ausländischen Vermögen. Bei einer Weigerung der Herausgabe oder Verdunklung der Existenz von Vermögenswerten ist der Deliquent in verschärfte Zwangshaft zu nehmen.
(9) Die Deliquenten verlieren mit der Ausweisung ihre deutsche Staatsbürgerschaft und das Recht den Boden des deutschen Königreiches jemals wieder zu betreten. Auf Wunsch werden Angehörige ersten Grades mit ausgewiesen.
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Königlicher Krakel Königliches Siegel Datum
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
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