Hallo Manuel,
Von einem Richter für Familienrecht (den hab ich privat kennengelernt)
Aha, und das macht ihn zum Experten in Sachen Presse- und Medienrecht?
Wir sprechen hier über ein stilisiertes Logo.
Ups! So ein Pleonasmus sollte mir nicht unterlaufen. Logos sind immer stilisiert, sonst wären es keine.
Sagt wer? Es hat geheissen das der UP einen Penis als Logo verwenden will, in welcher Art wurde im UP nicht gesagt.
Doch Sebi sagte, mit Pornografie habe seine Seite nichts zu tun. Sollte seine Seite mit Sexualaufkärung zu tun haben oder mit Gesundheitsprophylaxe, dann sollte er meiner Meinung nach in der Tat ein möglichst eingängiges Logo verwenden.
Das ist sowieso der größte Quatsch, der da in dem bewussten Gesetz steht. Leider kommt man nicht dazu, das mal durchzufechten, denn wo kein Kläger, da kein Richter. Sonst wäre das schon längst gekippt.
Wie ca. 80% aller deutschen Gesetze ;)
zumindest 80% der Steuergesetze.
Ich vertraue da eher auf anderes als auf meinen Gesichtssinn.
Auf was vertraust du denn, wenn du feststellen willst, ob ein anderer Penis (hier gings ja nicht um deinen) erregiert ist oder nicht? ;)
Da sprichst du einen wunden Punkt bei mir an: In letzter Zeit begnüge ich mich tatsächlich viel zu häufig mit meinem eigenen.
Gruß Gernot