Hallo Gernot,
soweit ich weiss ist das pornografie, was man in der regel für SEX benutzt also auch das Ding... details wie geschlechtsteile sind bestimmt pornografisch, da gibts auch keine andere umschreibung dafür.
Was soll bitteschön an einem menschlichen Körperteil als solchem pornografisch sein? Ob etwas als pornografisch angesehen wird oder nicht, ist ohnehin subjektiv. Glücklicherweise ist aber selbst unsere Rechtsprechung da um einiges differenzierter als ihr, Manuel und du, euch das vorstellt, wenn sie auch für meinen Geschmack noch nicht differenziert genug ist.
pornografie ist:
die direkte Darstellung der menschlichen Sexualität, wobei die Geschlechtsorgane in ihrer sexuellen Aktivität betont werden.
Vorrangige Absicht ist es dabei, den Konsumenten pornografischer Schriften, Tonträger, Bilder oder Filme (Pornofilme) sexuell zu erregen. Im Gegensatz zur Erotik beschränkt sich Pornografie in den meisten Fällen auf die reine Darstellung der Geschlechtsteile respektive des Geschlechtsaktes, die Grenze zwischen den beiden Bereichen ist jedoch fließend.
Definition
Was genau Pornografie ist, ist umstritten und von der persönlichen Einstellung des Einzelnen und seinen weltanschaulichen Vorstellungen abhängig. Letztere werden wiederum von der kulturellen Umgebung entscheidend mitgeprägt.
Rechtlich werden Schriften, Ton- und Bildträger in Deutschland dann als pornografisch eingestuft, wenn sie „zum Ausdruck bringen, daß sie ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung eines sexuellen Reizes bei dem Betrachter abzielen und dabei die im Einklang mit allgemeinen gesellschaftlichen Wertvorstellungen gezogenen Grenzen des sexuellen Anstandes eindeutig überschreiten“ (Sonderausschuss des Bundestags für die Strafrechtsreform, BT-Drs. VI/3521 S. 60). Der Gesetzgeber geht bei Pornografie also von einer Obszönität aus.
In der deutschen Rechtsprechung wird regelmäßig auf eine Definition des OLG Düsseldorf verwiesen. Danach handelt es sich bei Pornografie um „grobe Darstellungen des Sexuellen, die in einer den Sexualtrieb aufstachelnden Weise den Menschen zum bloßen, auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde degradieren. Diese Darstellungen bleiben ohne Sinnzusammenhang mit anderen Lebensäußerungen und nehmen spurenhafte gedankliche Inhalte lediglich zum Vorwand für provozierende Sexualität“ (NJW 1974, 1474).
Im Gesetz:
Die Verbreitung von Pornografie (in Form von pornografischen Schriften, Bildern, Tonträgern, Filmen und Videos) unterlag zu verschiedenen Zeiten der staatlichen Zensur. Wegen des in Art. 5 Abs. 1 GG verankerten Verbots der Vorzensur ist die Verbreitung von Pornografie grundsätzlich nicht verboten, sondern nur aus Gründen des Jugendschutzes eingeschränkt.
Erlaubt ist die Verbreitung sog. einfacher Pornografie (also von Pornografie, die nicht zur harten Pornografie zählt), wenn der Konsument mindestens 18 Jahre alt ist. Lediglich „zur Sorge für die Person Berechtigte“, in der Regel also die Eltern, dürfen Minderjährigen pornografische Schriften überlassen (Erzieherprivileg), sofern sie dadurch ihre Erziehungspflicht nicht gröblich verletzen.
Pornografie darf nur an Orten angeboten und beworben werden, die Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich sind (Sexshops, Erwachsenenvideotheken, Verkauf von entsprechendem Material nur „unter dem Ladentisch“ an Erwachsene). Die Rechtslage ist in anderen Ländern unterschiedlich.
Fernsehen
Pornografie darf in Deutschland nicht im frei empfangbaren Fernsehen gezeigt werden. Eine modifizierte Ausnahme bieten Bezahlfernsehsender wie Premiere. Da nach § 3 Abs. 4 Nr. 10 des Staatsvertrags über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag JMStV) pornografische Sendungen als unzulässige Angebote qualifiziert sind, werden in Bezahlfernsehsendern bislang regelmäßig nur Produktionen ausgestrahlt, die im Zusammenhang mit pornografischen Filmaufnahmen durch eine zweite Kamera mitgeschnitten worden sind. Das bedeutet, dass die Darsteller am Pornoset zwar zu sehen (und zu hören) sind, die Nahaufnahmen von sexuellen Handlungen aber entweder unterbleiben oder nur angedeutet sind. Die Nutzung solcher Bezahlfernsehprogramme setzt einen entsprechenden Altersnachweis (ab 18 Jahren) des Kunden voraus.
Ein Problem für den deutschen Jugendschutz stellen frei empfangbare Sender aus Ländern dar, in denen Pornografie im Fernsehen nicht verboten ist, vor allem aus Spanien und Italien, deren Sendegebiet durch das Satellitenfernsehen aus technischen Gründen zwangsläufig und quasi unverhinderbar auch Deutschland umfasst.
Harte Pornografie
Bestimmte Arten von Pornografie unterliegen in Deutschland einem generellen Verbreitungsverbot. Die sog. harte Pornografie darf weder verbreitet noch einem Anderen auf sonstige Weise zugänglich gemacht werden; dabei wird nicht unterschieden, ob die Darstellungen ein wahres oder ein fiktives Geschehen wiedergeben. Zur harten Pornografie gehören pornografische Darstellungen, die
* Gewalttätigkeiten oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zeigen, also z.B. Vergewaltigungen oder Darstellungen zoophiler Handlungen (§ 184a StGB) oder
* den sexuellen Missbrauch von Kindern, also einer Person unter 14 Jahren, zum Inhalt haben (Kinderpornografie, § 184b StGB).
Eine Verfolgung derartiger Publikationen wird in Deutschland zunehmend durch geschulte Mitarbeiter der Exekutive länderübergreifend koordiniert.
Da die Beschaffung von Kinderpornografie einen Markt bereitet und mittelbar zum Missbrauch von Kindern beiträgt, ist seit 1993 in Deutschland auch der Besitz von Kinderpornografie, die einen tatsächlichen Missbrauch zeigt, strafbar. Intention des Gesetzgebers war es auch, professionellen Händlern beizukommen, die sich stets erfolgreich damit verteidigten, ihre Video- oder ihre Magazinsammlung sei nicht zur Verbreitung bestimmt, sondern diene nur dem privaten Konsum.
Seit 1997 ist ebenfalls der Besitz von Kinderpornografie verboten, die ein wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt.
Außerdem ist es nach § 176 Abs. 4 Nr. 4 StGB strafbar, „auf ein Kind durch Vorzeigen pornografischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornografischen Inhalts oder durch entsprechende Reden“ einzuwirken.
.................... mehr dazu auch unter InternetPornografie
MfG
Alain