Hi,
Es geht hier schon um eine etwas speziellere Frage und darüber, was Pornografie ist und was nicht, entscheiden Familienrichter nicht.
Es geht auch nicht um ein spezielles Problem des Medienrechtes. Pornografie wird im Strafercht, Medienrecht, Jugendrecht und Familienrecht behandelt. Und welchen Grund sollte es geben, das ein Richter im Medienrecht mehr ahnung von Pornografie hat, als ein Richter im Familien- oder Strafrecht?
Nein, kein einziges! Ein echtes Firmenlogo enthält nur Buchstaben, keine weiteren grafischen Elemente. Und ein Signet, das viele fälschlicherweise als Logo bezeichnen, besteht aus einfachen grafischen Elementen und/oder Buchstaben.
Das heisst also, das du weisst, das der UP ein Logo will und nicht fälschlicherweise ein Signet meinte und sich falsch ausgedrückt hat?
Ok, da ich den UP nicht kenne, kann ich das nicht wissen, da muss ich dir glauben, wenn du den UP in der hinsicht kennst.
Allerdings ist dann dein Penisbild aus Strichen etc. auch kein Logo, da /-+-* usw. keine Buchstaben sind, sondern Zeichen. Insofern ist dein zweites Beispiel falsch bzw. ein Signum und kein Logo.