hi,
Es geht hier schon um eine etwas speziellere Frage und darüber, was Pornografie ist und was nicht, entscheiden Familienrichter nicht.
Es geht auch nicht um ein spezielles Problem des Medienrechtes. Pornografie wird im Strafercht, Medienrecht, Jugendrecht und Familienrecht behandelt. Und welchen Grund sollte es geben, das ein Richter im Medienrecht mehr ahnung von Pornografie hat, als ein Richter im Familien- oder Strafrecht?
soweit ich weiss ist das pornografie, was man in der regel für SEX benutzt also auch das Ding... details wie geschlechtsteile sind bestimmt pornografisch, da gibts auch keine andere umschreibung dafür.
Muss es ein Photo sein?Ich empfehle dem OP sowas zu zeichnen, ähnlich wie es Gernot gemacht hat.
Oder hat da vielleicht jemand das bedürfniss, sein spannerleben virtuell auszuleben oder möchte er vielleicht sein ding unsterblich im reiche des internets herumschwirren sehen oder glaubt er vielleicht sein Ding ist so schön, dass er es der Welt nicht vorenthalten möchte? Vielleicht leidet der wehrte Herr an Grössenwahn, wie so einige?
MfG
Alain