Hallo,
Ganz unverbindlich bräuchte ich mal eine Einschätzung:
Wir haben für einen Kunden K eine dyn. Webseite erstellt und auf unserer Webseite als Referenz genannt. Nach einem halben Jahr etwa wechselte das Projekt den Besitzer (von K nach B) und die dahinterliegende Technik wurde ausgetauscht. Domaininhaber bleibt weiterhin K und teilweise wird das Projekt auch von K weiterbereut. Nach einem weiteren Jahr bekommen wir vom dem neuen Besitzer B eine Unterlassungserklärung für die Referenznennung zugesandt. Auf unserer Referenzseite wird aber explizt der Name des Vorbesitzers / Initiators (also von K) genannt sowie erwähnt, dass die aktuell verwendete Technik nicht mehr von uns entwickelt wurde. Unserer Ansicht nach alles koscher...
Unabhängig davon, dass wir die Sache nächste Woche an unseren Anwalt übergeben werden, folgede Fragen:
a) Bedürfen Unterlassungserklärungen einer bestimmten Form (es handelt sich in unserem Fall um einen einfachen Brief)?
b) Wie ist die Einschätzung der Sachlage eurerseits?
Gruß, DocRock