Sven Rautenberg: Frage zu Referenznennung

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Moin!

Wir haben für einen Kunden K eine dyn. Webseite erstellt und auf unserer Webseite als Referenz genannt. Nach einem halben Jahr etwa wechselte das Projekt den Besitzer (von K nach B) und die dahinterliegende Technik wurde ausgetauscht. Domaininhaber bleibt weiterhin K und teilweise wird das Projekt auch von K weiterbereut. Nach einem weiteren Jahr bekommen wir vom dem neuen Besitzer B eine Unterlassungserklärung für die Referenznennung zugesandt. Auf unserer Referenzseite wird aber explizt der Name des Vorbesitzers / Initiators (also von K) genannt sowie erwähnt, dass die aktuell verwendete Technik nicht mehr von uns entwickelt wurde. Unserer Ansicht nach alles koscher...

Es handelt sich hier also um ein Projekt, welches
a) 1,5 Jahre seit seiner Realisierung alt ist,
b) seitdem recht heftige Veränderungen erfahren hat, die durchaus auch den Wert als Referenz beeinträchtigen - allerhöchstens ist wahrscheinlich noch das optische Erscheinungsbild "gültig".

Dumme Frage: Würdest du so eine Referenz eigentlich wirklich noch selbst benutzen wollen? Für einen potentiellen Kunden ist die doch absolut nichts mehr wert, wenn er diese Live-Seite besucht, weil sich ja, wie auch beschrieben wird, eigentlich fast alles, was man bewerten könnte, geändert hat und nicht mehr das ist, was ursprünglich die Referenz bildete.

Nach meinem Empfinden sollten Referenzen sich immer an den veränderlichen Realitäten orientieren. Dementsprechend können Projekte, die in dieser Form schon nicht mehr original ansehbar sind, kaum gleichwertig zu aktuellen Projekten als Referenz präsentiert werden, sondern allenfalls in einer "historischen" Abteilung.

Natürlich kann niemand verlangen, dass dieses Projekt vollständig aus den Referenzen getilgt wird, denn es hat ja tatsächlich stattgefunden und (mutmaßlich) als Erfahrungszuwachs bei noch existierenden Mitarbeitern auch Auswirkungen auf heutige Projekte. Auch kann niemand verbieten, es zu verlinken. Aber am beschreibenden, linkumgebenden Text kann man sich eventuell dran aufhängen.

a) Bedürfen Unterlassungserklärungen einer bestimmten Form (es handelt sich in unserem Fall um einen einfachen Brief)?

Nein, Formerfordernisse gibt es nicht. Jedermann kann seine Wünsche und Aufforderungen in der Form mitteilen, die ihm für richtig erscheint.

b) Wie ist die Einschätzung der Sachlage eurerseits?

Unabhängig von irgendeiner rechtlichen Beurteilung durch einen Anwalt würde ich eigenständig die Referenz so formulieren, formatieren und einbinden, dass ihre Rolle als ehemaliges, live nicht mehr beurteilungsfähiges Projekt deutlich wird - und das bedeutet Einsortierung in der hintersten Reihe.

Auf die Unterlassungserklärung sollte man dann geeignet eingehen. Eine Vorgehensweise zu empfehlen ist wegen der geringen Informationen über die Situation aber kaum möglich.

- Sven Rautenberg