Carrie: Forum Deutsches Recht

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Auf der anderen Seite darf ein Mörder (von dem Bankierssohn in Frankfurt) aus taktischen Gründen nicht bedroht werden, um den Aufenthaltsort des Kindes zu erpressen, d.h. ihn u.U. noch lebend zu bekommen.

Hallo. Was die Sache mit Magnus Gäfgen angeht: In dem Moment, als er von der Polizei verhört wurde, hätte er vermutlich selbst liebend gerne den Aufenthaltsort des l e b e n d e n Jakob v. Metzlers preisgegeben um den Druck des Verhörs zu mildern. Da der Junge da jedoch schon tot war, konnte er das nicht und versuchte sich mit lauter Lügen rauszuwinden und die Wahrheit "Ich habe ihn umgebracht" nicht ans Licht kommen zu lassen. Das soll heißen: Wäre der kleine Jakob noch am Leben gewesen, hätte die Polizei Gäfgen gar nicht zu bedrohen brauchen, der hätte, so erdrückend wie die Beweislage gegen ihn war, schon von selbst geredet und gesagt wo Jakob steckt, bevor die Sache noch schlimmer für ihn (Gäfgen) wird. Der Gedankengang der Polizei "Wir brauchen die Erpressung, um den lebenden Jungen zu retten" funktioniert nicht.