Gravenreuth: Forum Deutsches Recht

Sachverhalt:
Im Artikel "AnyDVD überwindet Kopierschutz von "Un-DVDs"" hatte Heise Online einen Hyperlink auf die Homepage des Hersteller der Software AnyDVD (mit Downloadmöglichkeit)gesetzt , welche (wie schon die Heise Überschrift sagte) den Kopierschutz von "Un-DVSs" aushebelt. Div. Firmen der Musikindustrie mahnten den Heise-Verlag ab, da nach ihrer Meinung einn Verstoß gegen § 95a UrhG gegeben sei.

Vor dem Landgericht München I unterlag der Verlag bereits hinsichtlich der Linksetzung, bezüglich der „Werbung für einen Kopierschutz“ wurde der Antrag der Musikindustrie zurückgewiesen.

Die Chronologie und die wesentlichen Schriftsätze in diesem Verfahren sind nachzulesen unter http://www.heise.de/heisevsmi/ .

Beide Seiten haben gegen das Urteil des LG München Berufung eingelegt. Das OLG München sah dieses Urteil jedoch als „ausgewogen“ und „der Grundrechtslage im entsprechend“ an und bestätigte das Urteil des LG München I. In der mündlichen Begründung erklärte der vors. Richter , dass der fragliche Link zur Downloadmöglichkeit „eine neu Dimension“ sei. Dies sei eine „Verwilderung der Pressesitten"

OLG München, Urteil vom 28.07.2005 Az.: 29 U 2887/05

Bereits 2001 hat das OLG München zur Link-Haftung ähnlich entschieden:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/19855 .
_________________
Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

  1. hi,

    Sachverhalt:

    Den hast du uns doch erst letzte Tage hier aufgetischt.

    Beide Seiten haben gegen das Urteil des LG München Berufung eingelegt.

    Wissen wir auch schon.

    In der mündlichen Begründung erklärte der vors. Richter ,

    Du plenkst.

    dass der fragliche Link zur Downloadmöglichkeit „eine neu Dimension“ sei.

    Aha. Also sprechen deutsche Richter genauso schlecht Deutsch wie Recht?
    (Oder geht der Fehler auf deine Kappe, weil du beim posten ins selfforum immer so bervös bist und sabberst?)

    Dies sei eine „Verwilderung der Pressesitten"

    Anwälte deiner Couleur sollten sich m.E. zu Themen der "Sittlichkeit" lieber gar nicht äußern.

    gruß,
    wahsaga

    --
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    1. Moin

      Anwälte deiner Couleur sollten sich m.E. zu Themen der "Sittlichkeit" lieber gar nicht äußern.

      Autsch ;-)

      regds
      Mike©

      --
      Freunde kommen und gehen. Feinde sammeln sich an.
  2. Hallo Günni,

    unser Staat liegt bald wg. Leuten wie Dir am Boden!

    Ich war letztes Wochenende Zeuge, wie sich zwei Leutchen in einer Kneipe besprochen hatten: Der eine wollte/sollte dem anderen eine Waffe besorgen.
    Es war sehr laut, sie glaubten, nicht gehört zu werden...war ein Irrtum.
    Meine Beobachtungen schilderte ich danach auf der örtlichen Polizeiwache.
    Da die beiden vereinbarten, sich am kommenden WE (also morgen) wieder dort zu treffen, erklärte ich mich bei der Polizei bereit, einem Zivilfander u.U. ein Zeichen zu geben, damit die Leute vielleicht für eine Weile beobachtet werden könnten. "Freitags sind die nicht da..." war die Antwort.
    Ich solle einfach 110 wählen, würde auch nichts kosten. Dann kämen wohl Beamte (in Uniform?) und würden eine allg. Kontrolle machen.
    Toll, die Leute werden "natürlich" Kistenweise Waffen dabei haben!

    Ich meldete mich jetzt beim LKA NRW in der Hoffnung, daß die etwas professioneller wären: keine Antwort.
    Frustriert nochmal mit der Frage, wie es sein könne, daß Schilly und Co. biometrische Päße, Telefonüberwachung usw. fordern aber das LKA nicht mal in der Lage ist, mit dem System "Mail" umzugehen.
    Heute morgen die Antwort, daß meine Angaben an die Behörde Leverkusen (wo ich auf der Wache war) gegeben wurden.

    Was will ich sagen?:

    Bei uns werden (aus Lobby-Gründen) Kinder und Jugendliche kriminalisiert, weil sie Musik tauschen, sammeln, kopieren.
    Auf der anderen Seite darf ein Mörder (von dem Bankierssohn in Frankfurt) aus taktischen Gründen nicht bedroht werden, um den Aufenthaltsort des Kindes zu erpressen, d.h. ihn u.U. noch lebend zu bekommen.
    Da wir "natürlich" wahnsinnig bedroht sind, werden wir auch alle überwacht, kontrolliert..., was in der Praxis Kinderkram ist, denn unser Staat/Polizei/BND ist einfach techn. nicht in der Lage (selbst wenn sie dürf(t)en), Dinge auszuwerten. Die Leute, die etwas zu verbergen haben, sind sicher in der Lage mit PGP usw. umzugehen (Telefonate kann man auch leicht verschlüsseln).

    Und dann kommt so ein Heini wie Du und nervt hier alle naselang mit solchen Scheiß!!!

    Bye,
    Reiner

    1. Schön gesagt.

      Leider kommt sowas nie bei den wichtigen Leuten an.

    2. Moin!

      Auf der anderen Seite darf ein Mörder (von dem Bankierssohn in Frankfurt) aus taktischen Gründen nicht bedroht werden, um den Aufenthaltsort des Kindes zu erpressen, d.h. ihn u.U. noch lebend zu bekommen.

      Also ich bin sehr froh darüber dass es in diesem Staat zumindest noch halbwegs illegal ist zu foltern oder dies anzudrohen.

      Was die Nützlichkeit von Günni und Konsorten sowie das krasse Mißverhältniss zwischen polizeilicher und juristischer Aktivität bei echten Straftaten vers. Kriminalisierung derjenigen, die sich (abspielbare) Sicherungskopien ihrer teils unabspielbaren (Un-) CDs anlegen wollen und die gewünschten Einschränkung der Bürgerrechte betrifft stimme mit Dir überein.

      MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

      fastix®

      --
      Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Development. Auch  für seriöse Agenturen.
      1. Ahoi fastix®,

        Also ich bin sehr froh darüber dass es in diesem Staat zumindest noch halbwegs illegal ist zu foltern oder dies anzudrohen.

        ich finde es schwachsinnig das die androhung "illegal" ist. das die
        durchführung verboten ist finde ich teilweise OK.

        MfG

        --
        Alle Angaben wie immer ohne Gewähr
        1. hi,

          ich finde es schwachsinnig das die androhung "illegal" ist. das die
          durchführung verboten ist finde ich teilweise OK.

          wenn also jeder gangster weiss, dass ihm folter zwar angedroht, aber dann nicht auch wirklich ausgeführt werden darf - welchen sinn sollte dies dann als "druckmittel" noch machen ...?

          gruß,
          wahsaga

          --
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          1. Hallo wahsaga,

            ich finde es schwachsinnig das die androhung "illegal" ist. das die
            durchführung verboten ist finde ich teilweise OK.

            wenn also jeder gangster weiss, dass ihm folter zwar angedroht, aber dann nicht auch wirklich ausgeführt werden darf - welchen sinn sollte dies dann als "druckmittel" noch machen ...?

            Keinen. Folter kann und darf in unserem Rechtsstaat einfach keine Anwendung finden. Ethisch betrachtet ist es völlig gleich, ob dadurch Gutes oder Schlechtes passiert. Wir müssen dem Rechten den Vorrang vor dem Guten einräumen um nicht die eigene Integrität zu kompromittieren. Dass dies nicht immer im Einklang mit den Interessen des Volkes als Ganzem oder seinen Fragmenten steht ist dabei unabdingbar - auch dadurch ist eine gelebte Demokratie erst möglich.

            Grüße aus Barsinghausen,
            Fabian

            --
            "It's easier not to be wise" - < http://www.fabian-transchel.de/kultur/philosophie/ialone/>
            1. hi,

              Keinen. Folter kann und darf in unserem Rechtsstaat einfach keine Anwendung finden.

              das ist eh klar.

              ich wollte nur Daniel darauf aufmerksam machen, dass seine argumentation mal wieder kartenhauscharakter hat.

              gruß,
              wahsaga

              --
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    3. Auf der anderen Seite darf ein Mörder (von dem Bankierssohn in Frankfurt) aus taktischen Gründen nicht bedroht werden, um den Aufenthaltsort des Kindes zu erpressen, d.h. ihn u.U. noch lebend zu bekommen.

      Hallo. Was die Sache mit Magnus Gäfgen angeht: In dem Moment, als er von der Polizei verhört wurde, hätte er vermutlich selbst liebend gerne den Aufenthaltsort des l e b e n d e n Jakob v. Metzlers preisgegeben um den Druck des Verhörs zu mildern. Da der Junge da jedoch schon tot war, konnte er das nicht und versuchte sich mit lauter Lügen rauszuwinden und die Wahrheit "Ich habe ihn umgebracht" nicht ans Licht kommen zu lassen. Das soll heißen: Wäre der kleine Jakob noch am Leben gewesen, hätte die Polizei Gäfgen gar nicht zu bedrohen brauchen, der hätte, so erdrückend wie die Beweislage gegen ihn war, schon von selbst geredet und gesagt wo Jakob steckt, bevor die Sache noch schlimmer für ihn (Gäfgen) wird. Der Gedankengang der Polizei "Wir brauchen die Erpressung, um den lebenden Jungen zu retten" funktioniert nicht.

      1. Auf der anderen Seite darf ein Mörder (von dem Bankierssohn in Frankfurt) aus taktischen Gründen nicht bedroht werden, um den Aufenthaltsort des Kindes zu erpressen, d.h. ihn u.U. noch lebend zu bekommen.

        Hallo. Was die Sache mit Magnus Gäfgen angeht: In dem Moment, als er von der Polizei verhört wurde, hätte er vermutlich selbst liebend gerne den Aufenthaltsort des l e b e n d e n Jakob v. Metzlers preisgegeben um den Druck des Verhörs zu mildern. Da der Junge da jedoch schon tot war, konnte er das nicht und versuchte sich mit lauter Lügen rauszuwinden und die Wahrheit "Ich habe ihn umgebracht" nicht ans Licht kommen zu lassen. Das soll heißen: Wäre der kleine Jakob noch am Leben gewesen, hätte die Polizei Gäfgen gar nicht zu bedrohen brauchen, der hätte, so erdrückend wie die Beweislage gegen ihn war, schon von selbst geredet und gesagt wo Jakob steckt, bevor die Sache noch schlimmer für ihn (Gäfgen) wird. Der Gedankengang der Polizei "Wir brauchen die Erpressung, um den lebenden Jungen zu retten" funktioniert nicht.

        Beißt Euch doch nicht an meinem vielleicht blöden Beispiel fest!
        Ich will auch nicht, daß die Verfassung unterwandert wird und die Polizei mit halblegalen Mitteln vorgeht und das vielleicht sogar zur Routine wird!

        Aber für mich gibts daran nichts zu rütteln, daß unsere Juristen und Polizei in vielen Fällen total unfähig sein. Manchmal muß man sich da echt an die Rübe fassen.

        1. hi,

          Aber für mich gibts daran nichts zu rütteln, daß unsere Juristen und Polizei in vielen Fällen total unfähig sein. Manchmal muß man sich da echt an die Rübe fassen.

          und du hättest - ja, wir beißen uns an dem blöden beispiel fest - jakob natürlich noch lebend gefunden.

          gruß,
          wahsaga

          --
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          1. hi,

            Aber für mich gibts daran nichts zu rütteln, daß unsere Juristen und Polizei in vielen Fällen total unfähig sein. Manchmal muß man sich da echt an die Rübe fassen.

            und du hättest - ja, wir beißen uns an dem blöden beispiel fest - jakob natürlich noch lebend gefunden.

            Nein, vergiß das Bsp.!
            Ich meinte mit der "Rübe" den Fall, den ich geschildert hatte. Das LKA ist einfach unfähig mich zu kontaktieren. Für morgen Abend wäre der Termin.
            Aber die können mich mal, sollen sie doch durch Zufall über den Fall in vier Wochen stoßen. Da hat man keinen Bock mehr, sich für irgendwas zu interessieren.

            Gruß
            Reiner

            1. hi,

              Ich meinte mit der "Rübe" den Fall, den ich geschildert hatte.

              git, in dem falle ist dein ärger nachvollziehbar :-)

              gruß,
              wahsaga

              --
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  3. Was, bitte, soll uns dieser Post sagen?

    Soll das eine Anregung zur Diskussion sein? Werbung in eigener Sache? Oder was?

    Faq-05A,
    Faq-05b,
    vor allem aber FAQ-05d...und natürlich FAQ-Q10

    *SCNR*

    1. Na schön, und ich guck mir nochmal
      das und das an
      *schäm-und-in-die-ecke-stell*

  4. Bitte bleib in deinem Thread.

    Siechfred

    --
    Ihr nehmt mich auf eigene Gefahr ernst.
  5. Und? Wo ist da der Witz? Oder wollten Sie lediglich zur Kenntnis bringen, dass es doch einmal ein deutsches Gericht geschafft hat, in demselben Jahr, in dem die Sache einging, ein Urteil zu fällen? Oder haben Sie bei der NJW und allen anderen juristischen Zeitschriften vielleicht "Hausverbot", so dass Sie jetzt hier veröffentlichen müssen? Machen Sie jetzt Werbung für das Forum Deutsches Recht? Oder soll es vielleicht gar ein diskreter Hinweis auf fehlende Mandanten und daraus resultierender zuviel freier Zeit sein - ein viel beschäftigter Anwalt hat doch keine Zeit, langweilige Beiträge in ein HTML-Forum zu posten und mit dem angesprochenen Verfahren haben Sie auch nichts tun - und bitten Sie hier ganz durch die Blume und verschämt um finanzielle Spenden? Nach dem Motto "Rettet Günni" und "Was dem einen seine Drehorgel sind mir meine Postings"?? Geben Sie doch einfach Ihre Bankverbindung in diesem Forum an, es würde mich aber wundern, wenn da was einginge. Hier bekommen Sie aber mit Sicherheit Hilfe: http://www.muenchner-tafel.de/. Und vielleicht sogar den ein oder anderen Mandanten, falls Sie sich zutrauen, sich in das Sozialhilferecht einzuarbeiten!