Johan: Was genau ist Briefgeheimnis?

<johan>

Ich habe mal eine etwas spezielle Frage: Wie genau ist das Briefgeheimnis definiert? Ich weiß, dass es verboten ist, verschlossene, an Dritte adressierte Briefe zu öffnen.

Wie sieht es aber in dem Fall aus:
A schickt einen Brief an B, in dem er sich über C beklagt. Der Brief ist an B persönlich adressiert. Da B nicht für den Fall zuständig ist, übergibt er den Brief zur Bearbeitung an D (Jurist).

Einige Zeit später erfährt A, dass der persönlich (!) an B gerichtete Brief von irgendeiner Stelle an C weitergegeben wurde!

(Als Konsequenz daraus macht C anderen Untergebenen, die genauso von C schikaniert wurden wie A und die zusammenhalten, die Hölle heiß, da in dem Brief auch einige unschöne Interna veröffentlicht wurden. Aber das ist schon wieder ein anderer Fall.)

Liegt hier an einer Stelle eine strafbare Handlung vor? Gibt es jetzt irgendeine Möglichkeit, juristisch gegen die Umgebung von B, womöglich gegen den vermutlich verantwortlichen D, vorzugehen?

</johan>

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  1. Hi,

    Ich habe mal eine etwas spezielle Frage: Wie genau ist das Briefgeheimnis definiert?

    §202 StGB

    Wie sieht es aber in dem Fall aus:

    Dazu dürfte Absatz (2) relevant sein. Ich bin allerdings kein Jurist - an einen solchen solltest Du Dich wenden.

    Cheatah

    --
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    1. hi,

      Dazu dürfte Absatz (2) relevant sein.

      ich denke eher nicht:

      "(2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist, Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat."

      die beschreibung klingt eher danach, als ob "irgendeine Stelle" die info an C durch "tratschen" oder "petzen" weitergegeben hätte.
      damit hat C sich aber nicht "Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat".

      gruß,
      wahsaga

      --
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      1. Hi,

        ich denke eher nicht:

        wenn das René Descartes gesagt hätte, wäre er verschwunden ;-)

        die beschreibung klingt eher danach, als ob "irgendeine Stelle" die info an C durch "tratschen" oder "petzen" weitergegeben hätte.
        damit hat C sich aber nicht "Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat".

        Damit hast Du sicher Recht; ich vermute aber, dass dieser Punkt dennoch die Schuldfrage klärt, weil die Inhalte unbefugt weitergegeben wurden. Mehr als eine Vermutung ist es dann aber auch nicht.

        Cheatah

        --
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  2. hi,

    Wie genau ist das Briefgeheimnis definiert?

    http://de.wikipedia.org/wiki/Briefgeheimnis

    Ich weiß, dass es verboten ist, verschlossene, an Dritte adressierte Briefe zu öffnen.

    damit dürfte es sich aber m.E. auch schon haben, vergleiche http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__202.html

    Wie sieht es aber in dem Fall aus:
    A schickt einen Brief an B, in dem er sich über C beklagt. Der Brief ist an B persönlich adressiert. Da B nicht für den Fall zuständig ist, übergibt er den Brief zur Bearbeitung an D (Jurist).

    Einige Zeit später erfährt A, dass der persönlich (!) an B gerichtete Brief von irgendeiner Stelle an C weitergegeben wurde!

    da ist vermutlich das briefgeheimnis nicht mehr verletzt, wenn C nicht selber den verschlossenen, an B gerichteten umschalg geöffnet hat.

    hier hat "irgendeine Stelle" eine nicht dafür bestimmte information an C weitergeleitet - das fällt aber nicht mehr unter das briefgeheimnis.

    Liegt hier an einer Stelle eine strafbare Handlung vor?

    möglich - aber ohne genauere kenntnis des des sachverhaltes, und insbesondere der umstände, unter denen die information an C weitergelitet wurde, nicht genau zu sagen.

    Gibt es jetzt irgendeine Möglichkeit, juristisch gegen die Umgebung von B, womöglich gegen den vermutlich verantwortlichen D, vorzugehen?

    das fragst du am besten einen rechtsanwalt.

    *IANAL*

    gruß,
    wahsaga

    --
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  3. Hallo Johan,

    Das Briefgeheimnis gilt für den Weg von A nach B. Dazwischen den Brief abzufangen und öffnen ist Strafbar. Wenn B den Brief geöffnet hat und den an jemanden weiter gibt, der dann Informationen daraus weiter gibt, hat das nichts mehr mit dem Briefgeheimnis zu tun.

    Da es sich bei D um einen Anwalt handelt, der mit dem Fall betraut worden ist, könnte StGB §203 von Bedeutung sein.

    Grüße

    Daniel

  4. Hallo. Da Brief an B gerichtet war, kann B damit auch machen was er will solange er nicht aus irgendeinem Grund schweigepflichtig nach § 203 StGB ist z.B. wenn er der Anwalt von A ist. Er kann den Brief auch verschlossen an D weitergeben und ihm erlauben, diesen zu öffnen.Das mit der Schweigepflicht nach § 203 StGB hat dann aber so direkt nichts mehr mit dem Briefgeheimnis zu tun.
    Viele Grüsse Carrie

    1. Hello Carrie,

      Hallo. Da Brief an B gerichtet war, kann B damit auch machen was er will

      Das glaube ich nicht.
      Wenn der Brief z.B. ein Gedicht von A enthält, was er D geschrieben hat (nicht "geschenkt"), dann darf D das sicherlich zu eigenen Zwecken Anderen vorzeigen, darf es aber nicht veröffentlichen, mehrfach vervielfältigen und verbreiten usw. Das regelt das Urheberrecht, und das gilt auch für Briefe.

      Harzliche Grüße vom Berg
      esst mehr http://www.harte-harzer.de

      Tom

      --
      Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
      Nur selber lernen macht schlau
      1. Wenn der Brief z.B. ein Gedicht von A enthält, was er D geschrieben hat (nicht "geschenkt"), dann darf D das sicherlich zu eigenen Zwecken Anderen vorzeigen, darf es aber nicht veröffentlichen, mehrfach vervielfältigen und verbreiten usw. Das regelt das Urheberrecht, und das gilt auch für Briefe.

        Jetzt schweifen wir aber ab. Es war kein Gedicht darin, sondern eine Beschwerde über C.

      2. Hi!

        Harzliche Grüße vom Berg
        esst mehr http://www.harte-harzer.de

        Ich glaube, die Seite solltest du dir nochmal anschauen (bzw. die Serverkonfiguration). Immer, wenn ich einen Link anklicke, lande ich auf der Startseite, somit verstösst die Seite zumindest gegen das TDG (kein Impressum) und das Mädel sieht zwar nett aus, ist aber nicht wirklich informativ ;-)

        Gruß aus Iserlohn

        Martin

        1. Hello,

          Ich glaube, die Seite solltest du dir nochmal anschauen (bzw. die Serverkonfiguration). Immer, wenn ich einen Link anklicke, lande ich auf der Startseite, somit verstösst die Seite zumindest gegen das TDG (kein Impressum) und das Mädel sieht zwar nett aus, ist aber nicht wirklich informativ ;-)

          Ach, das habe ich noch gar nicht gemerkt ;-))
          Könnte das darin liegen, dass die Seiten dahinter noch hohl sind?
          Mit wieviel Klicks willst Du das Impressum denn erreichen?
          Durften das nicht auch zwei sein?

          Harzliche Grüße vom Berg
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          Tom

          --
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          1. Hi!

            Ach, das habe ich noch gar nicht gemerkt ;-))

            Hätt ja sein können...

            Könnte das darin liegen, dass die Seiten dahinter noch hohl sind?

            zum Beispiel

            Mit wieviel Klicks willst Du das Impressum denn erreichen?
            Durften das nicht auch zwei sein?

            Ja, aber wenn ich auf "impressum" klicke, will ich auch eins haben ;-)

            Gruß aus Iserlohn

            Martin

            1. Hello,

              Mit wieviel Klicks willst Du das Impressum denn erreichen?
              Durften das nicht auch zwei sein?

              Ja, aber wenn ich auf "impressum" klicke, will ich auch eins haben ;-)

              Na, weil Due es bist, werde ich das dann mal fertig machen am WE.
              Ich wollte den Code (HTML und CSS) erst valide machen, soweit es geht. Die schwarze Scrollleiste ist nicht W3C-konform.

              Harzliche Grüße vom Berg
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              Tom

              --
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        2. Hallo Martin.

          Harzliche Grüße vom Berg
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          Hach, ich liebe mein User-JS im Opera, welches aus alt-Attributen title-Attribute macht. :-)

          (Wollte ich nur einmal loswerden. *g*)

          Einen schönen Freitag noch.

          Gruß, Ashura

          --
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          30 Days to becoming an Opera8 Lover -- Day 21: Toolbars
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          [Deshalb frei! - Argumente pro freie Software]
      3. Hallo, der Brief als Gegenstand (das Papier) ist Eigentum des B. Damit kann er machen was er will, zerreißen oder oder an Dritte weitergeben (wie gesagt wenn er keine Schweigepflicht dem A gegenüber hat). Ob er an dem Inhalt ein Recht zur Verwertung oder Vervielfältigung hat, ist eine andere Frage.

        1. Hello,

          Hallo, der Brief als Gegenstand (das Papier) ist Eigentum des B. Damit kann er machen was er will, zerreißen oder oder an Dritte weitergeben (wie gesagt wenn er keine Schweigepflicht dem A gegenüber hat). Ob er an dem Inhalt ein Recht zur Verwertung oder Vervielfältigung hat, ist eine andere Frage.

          Sag ich doch. Das Original gehört ihm mit den dazugehörigen einfachen Nutzungsrechten (am Original). Er darf den Brif aber weder senden, noch in der Zeitung abdrucken.

          Harzliche Grüße vom Berg
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          Tom

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