<johan>
Ich habe mal eine etwas spezielle Frage: Wie genau ist das Briefgeheimnis definiert? Ich weiß, dass es verboten ist, verschlossene, an Dritte adressierte Briefe zu öffnen.
Wie sieht es aber in dem Fall aus:
A schickt einen Brief an B, in dem er sich über C beklagt. Der Brief ist an B persönlich adressiert. Da B nicht für den Fall zuständig ist, übergibt er den Brief zur Bearbeitung an D (Jurist).
Einige Zeit später erfährt A, dass der persönlich (!) an B gerichtete Brief von irgendeiner Stelle an C weitergegeben wurde!
(Als Konsequenz daraus macht C anderen Untergebenen, die genauso von C schikaniert wurden wie A und die zusammenhalten, die Hölle heiß, da in dem Brief auch einige unschöne Interna veröffentlicht wurden. Aber das ist schon wieder ein anderer Fall.)
Liegt hier an einer Stelle eine strafbare Handlung vor? Gibt es jetzt irgendeine Möglichkeit, juristisch gegen die Umgebung von B, womöglich gegen den vermutlich verantwortlichen D, vorzugehen?
</johan>
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=> Poster, deren Antwort auf eine Frage lediglich darin besteht, den Fragenden in arroganter Weise auf Fehler in seinem Posting aufmerksam zu machen und/oder auf die FAQ zu verweisen, anstatt eine Lösung für das Problem anzubieten, mögen bitte der Aufforderung Götzens von Berlichingen nachkommen. Auch die Tatsache, dass es einige wenige Stammposter gibt, die solche sinnlosen und ärgerlichen Postings gutheißen, ändert nichts daran.