hi,
... die Ernsthaftigkeit deiner Ankündigungen überprüfen zu lassen.
nein, da fehlt überall keine ironie auszeichnung. allerdings solltest du
bei der ankündigung darauf achtnehmen das es in bezug darauf ist was ich
machen würde wenn ich die möglichkeite hätte es zuu tun und nicht dafür
bestraft zu werden.
Mir liegt es fern diese Taten jemals, ausnahme ich darf ohne bestraft zu werden, zu tätigen. Wobei ich ja noch garkeine detailbeschreibung
preisgegeben habe. zumal die "androhung" bzw. ankündigung noch lange
keine straftat ist. sondern mein gutes Menschenrecht der freien meinungsäußerung
MfG