Moin,
Wenn der Mord wirklich Mord war ..., dann ist die Persönlichkeit und Meinung der Täter nicht tolerabel ...
Das ist apodiktisch. Ich halte diesen Denkansatz bei der Beurteilung von Menschen und ihren Taten für ungeeignet. Wenn an Menschen irgendetwas apodiktisch ist, dann ist es die ständige Möglichkeit des Gegenteils.
Du meinst also, dass jemand, der jemand anderen ermordet hat (niedere Beweggrnde etc.) könnte im Prinzip ein ganz netter, charakterlich einwandfreier Mensch sein, den man unbestraft und untherapiert rumlaufen lassen könnte?
Nein. Deine Frage hat übrigens nicht viel mit meiner Kritik an Deiner Wenn-Dann-Argumentation zu tun.
Wäre da eine - freiwillige - Teilnahme an einem Bootcamp, wo es eine Weltbild-Generalüberholung gibt, nicht die bessere Alternative? Und ein faires Angebot, wenn es für die Teilnahme eine Verkürzung der Haftzeit gibt?
Zum einen glaube, dass unser Strafvollzug nicht mehr den teufelskreisenden und stigamatisierenden Charakter hat, den Du zu Recht kritisierst. Zum anderen ist das mit der Freiwilligkeit so eine Sache, wie at das in einer seiner Antworten schon herausgestellt hat.
Zudem bleibe ich dabei, dass staatlich erfolgte Weltbild-Prägungen nicht in Grundkontext einer freiheitlichen Demokratie passen. Es ist nicht Aufgabe des Staates, dem Menschen ein bestimmtes Bild von der Welt zu verschaffen.
Ich bin im übrigen immer noch der Meinung, dass - für den Fall ihrer Existenz in D - solche Bootcamps richtlicherlich zu verordnen wären und zudem nicht automatisch strafverkürzend wirken sollten. Wir haben das Prinzip der Gewaltenteilung, die Strafe wird von der Judikative verhängt. Die einzigen Ausnahme, die wir hiervon kennen, ist die Begnadigung. Wir dürfen und müssen unterstellen, dass sich das Gericht bei seinem Urteilsspruch ein Bild vom Angeklagten gemacht hat und auch auf dieser Basis zu einem bestimmten Strafmaß gekommen ist. Dieses Gericht wird auch entscheiden müssen, wenn es um etwaige Strafverkürzungen geht. Wenn Bootscamps eine Möglichkeit des Strafvollzugs wären, dann sollte also schließlich das Gericht entscheiden, ob das Engagement des Täters in einem Bootcamp eine Aussetzung der Strafe rechtfertigt.
Das Bootcamp wäre ja sogar noch besser als die Therapie, weil es freiwillig wäre.
Warum ist etwas besser, weil es freiwillig ist?
Ach ja: Ich habe eben übrigens mal nach dem Rückfallqouten bei Bootcamps gegoogelt (Boot Camp Recidivism) und habe in den USA insoweit keine so überzeugenden Argumente für Bootcamps gefunden http://www.kci.org/publication/white_paper/boot_camp/research_findings.htm
Viele Grüße
Swen Wacker