ich danke Dir für Deine Erklärung, jetzt ist es mir ein wenig klarer. Der Rest ist glaube ich nur noch fehlender Wille, es zu verstehen ...
Ich glaub die Erklärung war noch nicht mal richtig
http://de.wikipedia.org/wiki/Mord#Wortlaut
Für den genannten Fall:
o Mordlust
Allein die Tötung eines Menschen an sich ist Zweck der Tathandlung. Die Freude an der Vernichtung eines Menschenlebens bzw. der Wunsch, jemanden sterben zu sehen, treibt den Täter zum Mord. Mögliche Ursachen sind beispielsweise Langeweile, Neugier oder Angeberei.
Ansonsten habe ich die Fahrlässige Tötung vergessen und Totschlag ist dann doch Mord der aber nicht aus den im Artikel genannten Beweggründen durchgeführt wird.
Struppi.