Moin!
Im Iran sollen jetzt einem vermeintlichen Täter die Augen operativ entfernt werden, weil er als Jugendlicher einem anderen - unabsichtlich, wie der Täter behauptet - Batteriesäure in die Augen spritzte, woraufhin dieser erblindete. http://derstandard.at/?url=/?id=2095594.
Solche Strafmaßnahmen forderst du indirekt auch für uns! Mögen uns alle verfügbaren Gottheiten davor bewahren!
Diesem - völlig überzogenen Vergleich - entnehme ich, daß Du mir unterstellst, ich würde für den Täter dieses Mordes die Todesstrafe fordern.
Ich würde es zumindest in Erwägung ziehen, dass dir derartige Forderungen behagen würden.
Dies habe ich allerdings nie getan. Ich bin gegen die Todesstrafe.
Nun gut, der Tod ist sicherlich die weitgehendste Beeinträchtigung der Menschenwürde.
Wie weit würdest du dann gehen wollen?
Nebenbei ist es völlig absurd mir zu unterstellen, ich würde - wenn auch nur indirekt - solche mittelalterlichen Strafmaßnahmen fordern.
Ich halte es allerdings für widersprüchlich Würde für Menschen einzufordern die an der Würde anderer Menschen nicht interessiert zu sein scheinen.
"Menschenwürde" ist zunächt nur ein abstrakter Begriff. Er erhält erst dadurch Gestalt, dass man mit ihm gewisse unzulässige Verhaltensweisen verknüpft, bzw. gewisse unveräußerliche Rechte des Individuums, die durch niemanden beeinträchtigt werden dürfen.
Welches der Menschenrechte würdest du denn für Mörder einschränken wollen? Und wie weit?
(Liste aus [Wikipedia:Menschenrechte])
Recht auf
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Leben
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Freiheit
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Eigentum
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Sicherheit der Person
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Wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz bei Rechtsverletzungen
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Faires Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht mit gesetzlichen Richtern (fair trial)
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Anspruch auf rechtliches Gehör (audiatur et altera pars)
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Keine Strafe ohne vorheriges Gesetz (Nulla poena sine lege)
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Unschuldsvermutung in dubio pro reo
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Sven Rautenberg