Moin!
Hej,
Welches der Menschenrechte würdest du denn für Mörder einschränken wollen? Und wie weit?
- Freiheit
Seine Freiheit so weit, dass meine Freiheit gewährleistet werden kann.
Wenig überraschend ist, dass genau dieses Konzept derzeit in eigentlich allen Ländern angewandt wird.
Ansonsten soll dem Möder kein weiteres Menschenrecht entzogen werden, sondern nur konsequent das was er begonnen hat auch vollendet werden: Nämlich die endgültige Abkehr von der Bekenntnis zu unserer Gesellschaft mit ihren Werten und Regeln.
Ah ja, du warst ja der mit der Strafkolonie im Pazifik.
Stellt sich nur die Frage, ob ein Ausschluß aus unserer Gesellschaft überhaupt machbar ist. Was ist Gesellschaft? Wo ist deren räumliche Grenze (denn ohne solch eine Grenze kann man natürlich niemanden räumlich ausschließen)?
Und was ist im Falle einer möglichen Wiederkehr? Schon mal darüber nachgedacht, dass es keine Lösung ist, Straftäter einfach nur auf einer Insel auszusetzen? Man muß diese Insel auch entsprechend kontrollieren, den Zu- und Abfluß sowohl von Waren als auch von Menschen, ansonsten könnten sich unangenehme Entwicklungen vollziehen. Und es wäre sicherlich nicht in deinem Sinne, wenn sich irgendwann ein Schiff oder Flugzeug von dieser Insel aus in Bewegung setzen würde, um Rache für die Verbannung zu nehmen.
Im Prinzip müßte man also ein Inselgefängnis wie auf Guantanamo errichten. Wenn man aber sowieso ein Gefängnis errichtet und betreibt - warum dann auf einer Insel weit weg, warum nicht im eigenen Land? Und ist der "Ausschluß aus der Gesellschaft" eigentlich dann noch vollziehbar, wenn die Gefängnisinsassen immer noch von der Gesellschaft kontrolliert werden?
- Sven Rautenberg