Hej,
Und du willst das man dir die Hand abhackt?
sollte ich jmd beklauen, warum denn nicht?
Weil es sowas wie einen Verhältnissmäßigkeits-Grundsatz gibt, der immer bei der strafrechtlichen Beurteilung von Straftaten erfüllt sein muss. Du kannst zwar gerne der Meinung sein, dass das eine gerechte, bzw. verhältnismäßige Strafe ist, aber die Argumentation, mit dir du diesen Standpunkt untermauern möchtest bist du uns bisher schuldig geblieben.
Bei deiner argumentativen Schwäche wunderst du dich, dass du in Deutsch (nur) fast ne Fünf bekommen hast?
Beste Grüße
Biesterfeld
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"Nein! ... Nein, schneller, leichter, verführerischer die dunkle Seite ist."
"Nein! ... Nein, schneller, leichter, verführerischer die dunkle Seite ist."