Hi,
Mir ging es eigentlich eher darum, dich darauf aufmerksam zu machen, dass es allein beim Tatbestand der widerrechtlichen Besitznahme von Gegenständen erhebliche Abstufungen gibt, und du schon die geringste Stufe des Diebstahls mit "komplette Hand ab" bestrafen willst.
Das war ja nur grob angedacht. und ich als nicht anwalt oder Jura
student überlasse da dann die differentzierung und genaue umsetzung den
dafür verantwortlichen menschen. und wenn man keine finger und keinen
daumen mehr hat kommt halt die ganze hand weg. kosten für eine protese
zahlen in diesem fall nicht die krankenkassen, was sie glaub ich eh
nicht tun aber egal. Ein größeres problem seh ich darin das dann ja
jeder weis was mit einem dieb gemacht wird. allerdings kann man je nach
beruf auch durch einen unfall finger(glieder) verlieren. und könnte dann
unter umständen in der öffentlichkeit als Dieb gelten.
MfG