Hi,
meiner Meinung nach hat eine Strafe einzig und allein der Resozialisation zu dienen.
dann folgst Du dem meiner Meinung nach wahrscheinlich schwersten Fehler unseres Rechtssystems: Der Täter steht im Vordergrund, nicht das Opfer. Natürlich ist es ein ehrenwertes und verfolgenswürdiges Ziel, den Täter zu resozialisieren - es sollte aber niemals vergessen werden, dass bei einer Straftat Menschen Leid erfahren, die gar nichts dafür können. Meiner Ansicht nach sollte das erstrebenswerteste Ziel sein, dieses Leid so gut wie möglich zu reduzieren.
Es ist schon klar, dass ein Mensch nicht wieder zum Leben erweckt werden kann. Nichts desto trotz darf die Resozialisierung niemals das _einzige_ Ziel einer Strafe sein.
Rachegedanken haben da nichts verloren,
Dem allerdings stimme ich vorbehaltlos zu.
Ich hoffe, man schließt sie nicht nur weg, sondern hilft ihnen während der Haft und auch in der anschließenden Bewährungszeit dabei, dass sie selbst zu dieser Einsicht gelangen.
Dem auch.
Cheatah
X-Self-Code: sh:( fo:} ch:~ rl:° br:> n4:& ie:% mo:) va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:~ js:|
X-Self-Code-Url: http://emmanuel.dammerer.at/selfcode.html
X-Will-Answer-Email: No
X-Please-Search-Archive-First: Absolutely Yes