Hallo Hans35,
auch du bist wohl ein wenig Opfer der Vernebeler.
Christoph hat über die jetzige Lage gesprochen nicht über die, die nach einer Verabschiedung der Softwarepatentrichtlinie herrschen würde.
Hat der Toaster einen programmierbaren Microprozessor darf die Software mit patentiert werden.
Es wird keine Software patentiert, sondern nur eine Erfindung.
Der Toaster mit der Software ist eine solche. Und wenn die Software dabei durch besonders trickreiche Ansteuerung des Toasters z.B. verhindert, dass der Toast anbrennt, ist diese Lösung insgesammt patentierbar.
Die Software selbst nicht, d.h. jemand kann durchaus eine Software mit der selben Funktionalität schreiben, gegen das Patent widerspricht das nur, wenn er damit auch einen Toaster steuert, also die selbe Lösung für das selbe technische Problem verwendet.
... dafür muss man erst genau wissen, was die software wirklich tut.
Das verstehe ich nicht so ganz, worauf möchtest Du hinaus?Wer die Erfindung unerlaubt benutzt, d.h. dasselbe Problem mit denselben Mitteln löst, verletzt das entsprechende Patent.
Um dein Beispiel etwas zu konkretisieren:
Technisches Problem: Der Toast soll nicht anbrennen.
Patentierte Lösung: Abschalten des Heizstroms durch Wärmewirkung.
Das ist sicher kein patentierbares Konzept. Du musst schon genau beschreiben wie Du die Tempratur misst und Du dann die Aktion auslöst.
Die Idee "Strom abschalten, wenn es zu Heiß wird" beschreibt keinerlei Lösung, das ist nur das Problem.
Wer einen Temperatursensor und Software zum Abschalten einsetzt, verletzt das Patent genauso wie der, der der mit einem Bimetall schaltet. Das gilt sogar, wenn zu dem Zeitpunkt, wo diese Erfindung angemeldet wurde, es noch gar keine geeigneten Sensoren, Schalter und Mikroprozessoren gab.
Ob Du eine Lösung wirklich umsetzen können musst um sie patentieren zu können, weiß ich nicht. Aber Du musst sie auf jedenfall konkret beschreiben. Ein Patent, das die elektromechanische Lösung des Problems mit einem Bimetallstreifen und eine in Software implementierte Lösung mit Temperatursensor abdeckt, wird es also kaum geben, da die Ansätze technisch nichts gemeinsam haben. (Außer der Temperatursensor arbeitet auch mit Bimetal.)
Woher hast du diese Weisheit? Das ist definitiv falsch. Jeder der eine patentierte Erfindung gewerblich benutzen will, muss sich die Erlaubnis des Patentinhaber (Lizenz) besorgen, egal ob er eine Werkstatt betreibt oder Software erstellt.
Nein. Software ist nicht Patentierbar --> Wenn ich Software schreibe, kann ich nicht gegen Patente verstoßen.
Wenn ich irgend welche Maschinen mit Software ansteuere, dann kann ich das, aber so lange ich das nicht tue, muss ich mich um Patente nicht kümmern.
Grüße
Daniel