Hallo Roland,
Deswegen finde ich ein Brutto/Jahr ganz schlecht, weil z.B. hier eben 14 Monate/Jahr gezahlt wird
Das ist zwar üblich, aber nicht verpflichtend. Bei lediglich 12 Gehältern fiele man um § 67(1) EStG um, und das ließe sich niemand gefallen.
Schönes Deutsch! ;-)
Jepp. Aber was noch man so alles beim "Jahresgehalt" außer Acht lassen kann, steht z.B. in AngG §23. oder Urlaubsgesetz
§ 10. (nat. gilt das jetzt für .at) All die kleinen Sachen die beim "Jahresgehalt" so unter dem Tisch fallen können.
und wenn jemand von Brutto/Jahr redet, weiss ich nie ob nun 12, 13 oder 14 Monate gerechnet werden.
Egal. Ausschlaggebend ist ohnehin das Jahresnetto. ;-)
Wie sagt man doch: "jedem Tierchen sein Pläsierchen". ;-)
Grüße
Thomas