Thomas J.S.: Stundenlohn fon FE

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Hallo Roland,

Deswegen finde ich ein Brutto/Jahr ganz schlecht, weil z.B. hier eben 14 Monate/Jahr gezahlt wird

Das ist zwar üblich, aber nicht verpflichtend. Bei lediglich 12 Gehältern fiele man um § 67(1) EStG um, und das ließe sich niemand gefallen.

Schönes Deutsch! ;-)

Jepp. Aber was noch man so alles beim "Jahresgehalt" außer Acht lassen kann, steht z.B. in AngG §23. oder Urlaubsgesetz
§ 10. (nat. gilt das jetzt für .at) All die kleinen Sachen die beim "Jahresgehalt" so unter dem Tisch fallen können.

und wenn jemand von Brutto/Jahr redet, weiss ich nie ob nun 12, 13 oder 14 Monate gerechnet werden.

Egal. Ausschlaggebend ist ohnehin das Jahresnetto. ;-)

Wie sagt man doch: "jedem Tierchen sein Pläsierchen". ;-)

Grüße
Thomas

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