Hallo,
Oder anders: Was nutzt mir ein wie von dir beschrieben präzise zugeschnittenes Monatseinkommen, wenn ich davon auch noch Weihnachtsgeschenke kaufen soll?
Keine Ahnung, ich habe Leute die genau einmal im Jahr Geschenke kaufen und dann dafür Unsummen ausgeben, noch nie wirklich verstanden. Ich verschenke zur Weihnachten seit vielen Jahren "nur noch" meine Zeit.
Wenn diese zusätzliche Gehälter beim Beneedigung des Dienstverhältnisses nur Anteilsmäßig (d.h. als grobe Rechnung: Monatsgehalt durch 12, mal verganganer Monate) angerechnet werden, kann es sein, dass der angfänglich als gut empfundener Jahresgehalt sich plötzlich als weniger ausreichend herausstellt, weil er im Monat dann um diese 360 weniger bekommen hat.
Wieso sollte man eine Abfindung nicht nach Jahresgehalt berechnen können?
Für .at gilt Z.B. folgendes (für .de muss du das selber heruassuchen, aber es wird sich auch auf das Montasteinkommen beziehen.)
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Hat das Dienstverhältnis ununterbrochen drei Jahre
gedauert, so gebührt dem Angestellten bei Auflösung des
Dienstverhältnisses eine Abfertigung. Diese beträgt das Zweifache des
dem Angestellten für den letzten Monat des Dienstverhältnisses
gebührenden Entgeltes
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Und im Fall einer Kündigung muss auch nicht in jedem Fall ein bereits ausgezahltes Weihnachts- oder Urlaubsgeld zurückgezahlt werden, so dass man bei einem günstigen Kündigungszeitpunkt sogar bis dahin mehr ausgezahlt bekommen hat als jemand mit "nur" zwölf entsprechend höheren Monatsgehältern.
MfG, at
Gibt's einen günstigen Zeitpunt für gekündigt werden?
Aber um auf deine Frage zu antworten: das ist korrekt, im _Normalfall_ ist Urlaubsentgelt für einen über das aliquote Ausmaß hinaus
verbrauchten Jahresurlaub ist nicht rückzuerstatten.
Ungeachtet dessen, werden sämlichte Anspürche auf Grund vom Monatseinkommen gerechtet.
Aber wie gesagt: jedem das seine. Ich möchte hier niemanden von irgendwas überzeugen. Betrachte meine Postings bitte nicht als "deshalb muss du es so sehen" sonder als "deshalb sehe ich es so".
Grüße
Thomas