Hallo Thomas,
Schönes Deutsch! ;-)
Na heast … ;-)
Aber was noch man so alles beim "Jahresgehalt" außer Acht lassen kann, steht z.B. in AngG §23.
Siehe https://forum.selfhtml.org/?t=109750&m=688132, das ist ein gesonderter Anspruch, der nur bei der Beendigung relevant ist. Je nach Dauer des Dienstverhältnisses und der Beendigungsart kann auch die neue Regelung besser sein.
oder Urlaubsgesetz § 10. (nat. gilt das jetzt für .at)
Naja, Urlaub lässt sich bei aufrechtem Dienstverhältnis nicht abgelten, das ist schlichtweg verboten. Mit dem Jahresgehalt hat das nichts zu tun.
All die kleinen Sachen die beim "Jahresgehalt" so unter dem Tisch fallen können.
Diese sind allerdings nebensächlich, weil beide genannten Punkte nicht verhandelbar sind.
Grüße
Roland