Hallo Thomas J.S.,
ergänzend zu dem was ich dazu schon schrieb, ist die vereinbarte Auszahlung, z.B. monatlich 1/13 vom Jahresgehalt plus 1/13 einmalig im Dezember eines jeden Jahres, eine ganz andere Baustelle. Und dies hat auch eher kosmetische und/oder psychologische Gründe für diejenigen, die nicht wissen, daß man, egal wie auch immer die Auszahlung erfolgt, sein _Jahreseinkommen_ zu versteuern hat. Mögliche Tricksereien bei der Gestaltung eines Vertrags zugunsten geringerer Steuerschuld sind davon natürlich ausgenommen, solche sollten aber auch nicht die Regel sein.
Grüsse
Frankie