Hallo.
Keine Ahnung, ich habe Leute die genau einmal im Jahr Geschenke kaufen und dann dafür Unsummen ausgeben, noch nie wirklich verstanden.
Das ändert nichts an deren Existenz und anderen Ansprüchen an Auszahlungsmodalitäten.
Für .at gilt Z.B. folgendes (für .de muss du das selber heruassuchen, aber es wird sich auch auf das Montasteinkommen beziehen.)
Hat das Dienstverhältnis ununterbrochen drei Jahre
gedauert, so gebührt dem Angestellten bei Auflösung des
Dienstverhältnisses eine Abfertigung. Diese beträgt das Zweifache des
dem Angestellten für den letzten Monat des Dienstverhältnisses
gebührenden Entgeltes
"
1. Die Entschädigung wird nach den letzten vertragsmäßigen laufenden Bezügen des Angestellten berechnet. ...
2. Hinzuzurechnen sind Weihnachtsgratifikationen und ähnliche Bezüge, sofern sie ausdrücklich vertraglich zugesichert oder mit Rücksicht auf die Verkehrssitte oder die sonstigen Umstände als vereinbart anzusehen sind, oder soweit sie dem Angestellten im Jahre seines Ausscheidens bei ungekündigter Stellung zugestanden hätten und ihm bei Fortsetzung des Anstellungsverhältnisses gezahlt worden wären.
"
Gibt's einen günstigen Zeitpunt für gekündigt werden?
Natürlich nicht, aber du weißt ja, was ich meine.
Aber um auf deine Frage zu antworten: das ist korrekt, im _Normalfall_ ist Urlaubsentgelt für einen über das aliquote Ausmaß hinaus
verbrauchten Jahresurlaub ist nicht rückzuerstatten.
Ungeachtet dessen, werden sämlichte Anspürche auf Grund vom Monatseinkommen gerechtet.
Nö.
Aber wie gesagt: jedem das seine. Ich möchte hier niemanden von irgendwas überzeugen. Betrachte meine Postings bitte nicht als "deshalb muss du es so sehen" sonder als "deshalb sehe ich es so".
Selbstverständlich.
MfG, at