Moin!
Die Formulierung "kann bis zur Beugehaft gehen" impliziert selbstredend, dass ich mich mit dem Wert der Datenbank nicht beschäftigt habe
...mit der Beugehaft auch nicht.
Wie ein Blick in die Wikipedia sowie weitere durch Google auffindbare Quellen zeigt, wird Beugehaft gegen Zeugen verhängt, die ohne Aussageverweigerungsrecht trotzdem die Aussage verweigern.
Beugehaft kann hier also gar nicht zutreffen, weil die Zielperson, die man entsprechend gefügig zu machen wünscht, beklagte Partei des Zivilprozesses wäre.
Auch die vom Wortsinn her ähnlich klingende Erzwingungshaft kann hier nicht zum Zuge kommen, denn die wird gegen Nichtzahler von Bußgeldern verhängt.
Weitere Bezeichnungen für Haft, welche einen Verurteilten zu Handlungen zwingen soll, sind mir nicht über den Weg gelaufen, weshalb zu vermuten ist, dass im Zivilrecht mit der Pfändung durch den Gerichtsvollzieher zumindest der materielle Schaden einforderbar ist, der Schuldner selbst aber keine weitergehenden Maßnahmen zu fürchten hat.
- Sven Rautenberg