Josef: Für oder Wider dem inneren Schweinehund

Beitrag lesen

Tach
Man stelle sich folgende Situation vor:
Mein Arbeitgeber wirft ein Produkt auf den Markt, das schon ein überregionaler Anbieter auf dem Markt hat. Also eine Konkurrenzsituation, man einigt sich auf Gebietsabgrenzungen unter bestimmten Voraussetzungen. Was wohl das Kartellamt dazu sagen würde?
Nun geht aber der Konkurrent hin und schmeißt seine E-Mail-Adresse aus seiner Webseite raus, weil er wohl einen unsicheren mailformer installiert hat und selbiges verstößt nach meiner Ansicht nach gegen §6 Absatz 2 TDG.

Gesetze müssen immer in Großbuchstaben kommen;-).

Nutze ich nun die Gunst der Stunde, und verrate ich meinem Chef, dass der damit einen Hebel hätte, seinen Konkurrenten, wenn nicht aus dem Rennen zu kippen, so doch mindestens ein bisschen Ärger zu machen? Oder sage ich dem Konkurrenten, wo er einen relativ sicheren formmailer findet?
Mit letzterem würde ich mir ja in's eigene Fleisch schneiden, da auch mein Einkommen davon abhängt.
Ich kann mich einfach nicht entscheiden. Bin ich freundlich oder nicht?

Gruß Josef