Tom: Programm für Rechnungsstellung

Beitrag lesen

Hello,

Wenn ich ein Jährliches Abonnement habe (tu ich auch) dann ist der Lieferant gesetzlich gezwungen, mir jedes halbe Jahr eine Rechnung zu schicken? Hab doch schon eine zu Abonnementbeginn, was will ich mit der zweiten? Ich halte deine Aussage da für gewagt und für nicht unbedingt korrekt. Vielleicht hast du dich da verschrieben?

Nein. Aber vielleicht hast Du dich verlesen? ;-)

Wenn es sich um ein Dauerschuldverhältnis handelt, musst Du überhaupt keine Rechnung bekommen. Du hast dann ja Deinen Vertrag, der die Fälligkeiten in Höhe und Termin regelt und als Beleg vermutlich Deine Kontoauszüge.

Wenn es sich jedoch nur um ein normales Kunden-Lieferantenverhältnis handelt, in dem keine vorhersehbaren Geschäftsgrößen abgewickelt werden, sondern variable, so ist der Leistende nach dem geltenden deutschen Steuerrecht verpflichtet, spätestens ein halbes Jahr nach Erbringen eines wesentlichen Teiles der Leistung eine ordentliche Rechnung zu legen. Diese bedarf der ausreichenden Schriftform. Anderenfalls macht er sich strafbar.

Ein Kunde darf nichts ohne Beleg buchen. Auch dieser Beleg bedarf der ausreichenden Schriftform im ORIGINAL.

Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

Tom

--
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau